04.02.2022, 15:48
(04.02.2022, 15:21)Maghribi schrieb: Derjenige, der den Antrag stellt muss sich voll und ganz um den Besucher kümmern. Es geht letztendlich um Versicherungen und Haftung. ... Einen Antrag für eine andere Person stellen und sich nicht kümmern, geht meines Wissens nach absolut nicht.
Nein, das geht nicht.
Mit dem „hébergement“ übernimmt der / die Einladende zahlreiche Verpflichtungen, die nicht zu unterschätzen sind.
Genaue Auskünfte erteilt die zuständige Gemeindeverwaltung.
Es dürfte im übrigen sehr fraglich sein, ob das Besuchervisum gewährt wird. MMn fast ausgeschlossen.