04.02.2022, 20:53
(04.02.2022, 19:02)Wolfgang schrieb: Zum zweiten Punkt (@Marc, @Muriel) bei Marokkanern, die keine europäische Staatsangehörigkeit haben, aber einen gültigen Aufenthaltstitel („la résidence“), gelten wohl die gleichen Regeln wie für Europäer. Aber Achtung! Das ist ebenfalls nicht offiziell, aber wahrscheinlich wird es in der Praxis so sein.
Hallo,
ich wäre da sehr vorsichtig, das ist wieder so ein Punkt weil es da nichts offizielles dazu gibt, ist das wieder so eine Sache für die Beamten in Marokko. Da sollte man schon irgendwas offizielles vorweisen können und selbst dann ist es sehr schwer und ich selbst habe schon Aussagen gehört von Beamten am Flughafen gehört, das man direkt Intelligenzfreiheit attestieren kann.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer