10.01.2019, 19:44
Salam alejkum,
ich bin deutscher Staatsbürger und möchte im Inshallah meine Marokkanische Verlobte heiraten.
Folgende Unterlagen sollte ich besorgen:
-Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung - die Erweiterte da hier der Vermerk - ledig ist.
-Führungszeugnis deutsches und marokkanisches
- Urkunde über Zugehörigkeit zur Islamischen Religion
- Arbeitsbescheinigung und eine Bescheinigung über das Einkommen bzw. Gehalt
- Atest vom Arzt - das keine ansteckenden Krankheiten bestehen
- Ehefähigkeitszeugnis
- Bescheinigung über Staatsangehörigkeit
Das Marokkanische Konsulat sagte mir, dass ich dies in meiner Stadt durch einen vereidigten Übersetzer übersetzen lassen muss und dann die Übersetzung durch das Landgericht beglaubigen lassen muss.
Der Mitarbeiter des Konsulat in Düsseldorf sagte mir dann , das die Übersetzungen dann durch sie legalisiert werden und dann in Marokko akzeptiert werden.
Dazu habe ich ein paar Fragen und hoffe ihr könnte mir weiterhelfen:
1) Nachdem alle Papiere Übersetzt und legalisiert wurden müssen Kopien angefertigt werden. Müssen diese dann auch legalisiert werden ? und wenn ja wo?
2) reicht die Internationale Geburtsurkunde - Extrait de la acte naissance oder muss es eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister sein? Welche habt ihr verwendet?
3) Muss die Kopie des Reisepass und Personalausweises auch in das arabische übersetzt werden?
Über eure Hilfe würde ich mich freuen.
Salam alejkum
Karim
ich bin deutscher Staatsbürger und möchte im Inshallah meine Marokkanische Verlobte heiraten.
Folgende Unterlagen sollte ich besorgen:
-Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung - die Erweiterte da hier der Vermerk - ledig ist.
-Führungszeugnis deutsches und marokkanisches
- Urkunde über Zugehörigkeit zur Islamischen Religion
- Arbeitsbescheinigung und eine Bescheinigung über das Einkommen bzw. Gehalt
- Atest vom Arzt - das keine ansteckenden Krankheiten bestehen
- Ehefähigkeitszeugnis
- Bescheinigung über Staatsangehörigkeit
Das Marokkanische Konsulat sagte mir, dass ich dies in meiner Stadt durch einen vereidigten Übersetzer übersetzen lassen muss und dann die Übersetzung durch das Landgericht beglaubigen lassen muss.
Der Mitarbeiter des Konsulat in Düsseldorf sagte mir dann , das die Übersetzungen dann durch sie legalisiert werden und dann in Marokko akzeptiert werden.
Dazu habe ich ein paar Fragen und hoffe ihr könnte mir weiterhelfen:
1) Nachdem alle Papiere Übersetzt und legalisiert wurden müssen Kopien angefertigt werden. Müssen diese dann auch legalisiert werden ? und wenn ja wo?
2) reicht die Internationale Geburtsurkunde - Extrait de la acte naissance oder muss es eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister sein? Welche habt ihr verwendet?
3) Muss die Kopie des Reisepass und Personalausweises auch in das arabische übersetzt werden?
Über eure Hilfe würde ich mich freuen.
Salam alejkum
Karim