12.03.2022, 18:05
Ramadan: Durchgehende Arbeitszeit in Behörden, öffentlichen Einrichtungen und lokalen Gebietskörperschaften.
Während des heiligen Monats Ramadan werden die Arbeitszeiten in den Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen und lokalen Behörden geändert, indem von Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr durchgehende Arbeitszeiten eingeführt werden.
Da der gesegnete Monat näher rückt, wird Marokko am Sonntag, den 27. März um 03:00 Uhr wieder zu GMT zurückkehren. Die Rückkehr zur Uhrzeit (GMT+1), bei der die Uhr um 60 Minuten vorgestellt wird, erfolgt nach dem Ende des Monats Ramadan am Sonntag, den 08. Mai ab 02.00 Uhr.
Während des heiligen Monats Ramadan werden die Arbeitszeiten in den Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen und lokalen Behörden geändert, indem von Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr durchgehende Arbeitszeiten eingeführt werden.
Da der gesegnete Monat näher rückt, wird Marokko am Sonntag, den 27. März um 03:00 Uhr wieder zu GMT zurückkehren. Die Rückkehr zur Uhrzeit (GMT+1), bei der die Uhr um 60 Minuten vorgestellt wird, erfolgt nach dem Ende des Monats Ramadan am Sonntag, den 08. Mai ab 02.00 Uhr.