04.05.2022, 11:17
Hallo,
es kommt darauf an was du genau möchtest? Den steuerlichen Wohnsitz zu verlagern, bedeutet auch Zeitgleich das man einen Nachweiss über Aufenthalt erbringen muss. Sofern man einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten möchte.
Die nächste Schwierigkeit... die habe ich schon seit über 10 Jahren..... ich bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung. Die ist für Deutsche Staatsbürger nur schwer zu bekommen, ausser man motiviert den zuständigen Beamten mit einer ordentlichen Geldsumme. (in der Regel zwischen 500 bis 1000 Euro) Ohne Aufenthaltstitel bekommt man auch keine Steuernummer und man kann somit auch keine Einkommensteuer entrichten.
Wenn man tatsächlich seinen Hauptwohnsitz nach Marokko verlagert, ist das eher sogar ein Vorteil, denn durch jede Ablehnung des Antrags wird man letztendlich Steuerbefreit. Dann ist der Einkommensteuersatz bei 0%, was ja auch sehr interessant und attraktiv ist. Sollte man aber dennoch in den Genuss einer Aufenthaltgenehmigung kommen, wird die Einkommensteuer anhand des Verdienstes gestaffelt. Bei Rentern wird das allerdings auch wieder unterschiedlich geregelt.
Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten muss man bereits ein Mindesteinkommen nachweisen, das bedeutet dass man bereits nicht in den Steuerfreibetrag fallen kann, der bei weniger als 30'000 Dirham liegt. Für einen Aufenthaltstitel brauchst du aber ein Mindesteinkommen von 800 Euro monatlich das bedeutet dass man Steuerpflichtig ist und somit 34% Einkommenssteuer bezahlen müsste sofern man dies beim hiesigen Finanzamt anmeldet.
Für Gewerbe sieht das auch ganz anders aus, da kommt es auf die Art des Gewerbes an und hier gibt es auch unterschiedliche Arten von Besteuerung. Da sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen.
es kommt darauf an was du genau möchtest? Den steuerlichen Wohnsitz zu verlagern, bedeutet auch Zeitgleich das man einen Nachweiss über Aufenthalt erbringen muss. Sofern man einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten möchte.
Die nächste Schwierigkeit... die habe ich schon seit über 10 Jahren..... ich bekomme keine Aufenthaltsgenehmigung. Die ist für Deutsche Staatsbürger nur schwer zu bekommen, ausser man motiviert den zuständigen Beamten mit einer ordentlichen Geldsumme. (in der Regel zwischen 500 bis 1000 Euro) Ohne Aufenthaltstitel bekommt man auch keine Steuernummer und man kann somit auch keine Einkommensteuer entrichten.
Wenn man tatsächlich seinen Hauptwohnsitz nach Marokko verlagert, ist das eher sogar ein Vorteil, denn durch jede Ablehnung des Antrags wird man letztendlich Steuerbefreit. Dann ist der Einkommensteuersatz bei 0%, was ja auch sehr interessant und attraktiv ist. Sollte man aber dennoch in den Genuss einer Aufenthaltgenehmigung kommen, wird die Einkommensteuer anhand des Verdienstes gestaffelt. Bei Rentern wird das allerdings auch wieder unterschiedlich geregelt.
Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten muss man bereits ein Mindesteinkommen nachweisen, das bedeutet dass man bereits nicht in den Steuerfreibetrag fallen kann, der bei weniger als 30'000 Dirham liegt. Für einen Aufenthaltstitel brauchst du aber ein Mindesteinkommen von 800 Euro monatlich das bedeutet dass man Steuerpflichtig ist und somit 34% Einkommenssteuer bezahlen müsste sofern man dies beim hiesigen Finanzamt anmeldet.
Für Gewerbe sieht das auch ganz anders aus, da kommt es auf die Art des Gewerbes an und hier gibt es auch unterschiedliche Arten von Besteuerung. Da sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer