25.05.2022, 13:56
Von der Scharia her ist es erlaubt, den Bruder des Ex-Mannes nach der Scheidung oder Tod zu heiraten. Die Frau muss nur die vorgegebene Zeit abwarten (Idda*). Es sind ca. 3 Monate.
Die Antwort eines anderen Gelehrten: Wenn der Ex-Mann sich unwiderruflich von seiner Ehefrau scheiden lässt und ihre Wartezeit abgelaufen ist, ist sie wieder frei und kann heiraten, wen sie will, auch den Bruder ihres Ex-Mannes, soweit kein Hindernis besteht.
Ob es moralisch ist oder nicht, ist eine andere Frage!
* Die Kuh 228: Geschiedene Frauen sollen drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. ...
Die Antwort eines anderen Gelehrten: Wenn der Ex-Mann sich unwiderruflich von seiner Ehefrau scheiden lässt und ihre Wartezeit abgelaufen ist, ist sie wieder frei und kann heiraten, wen sie will, auch den Bruder ihres Ex-Mannes, soweit kein Hindernis besteht.
Ob es moralisch ist oder nicht, ist eine andere Frage!
* Die Kuh 228: Geschiedene Frauen sollen drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. ...