16.06.2022, 15:48
(16.06.2022, 15:33)Fassaoui schrieb: Ist die Aufenthaltsgenehmigung von der Du schreibst, die carte de séjour? Die sollte man meiner Kenntnis nach doch (mit Mietvertrag) problemlos erhalten oder nicht?
Hallo,
es gibt hier einen deutlichen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch sollte man mit einen Mitvertrag eine "carte de sejour" erhalten, ein Mietvertrag ist alleine nicht ausreichen, auch ein Einkommen muss nachgewiesen werden, derzeit ist der Satz bei 800 Euro im Monat mindestens. Praktisch gesehen ist das alles völlig unerheblich wenn der zuständige Beamte seinen Bakschisch besteht, dann wird er lächerliche Gründe finden warum er den Antrag nicht annimmt. Der Mietvertrag ist in der Form nicht gültig, bei Nachfrage was nicht stimmt, dann bekommt keine Auskunft. Einkommen muss Logisch sein.... Das Einkommen muss im Verhältnis zur Miete und Ausgaben stehen, ach ja ich habe schon einen ganzen Ausredenkatalog gehört, interessanterweise auch wenn ich jedesmal die "selben Papiere" vorlege, ist der Grund dann ein anderer..... Ebenso wie die Anwendung des "Loi 31-13" vehement abgelehnt.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer