Wohnungskauf «achat de clé »?
#3
hallo,

beim kauf des schlüssels wird eine vertragslaufzeit vereinbart. nach ablauf der zeit muss der verkäufer den betrag zurückbezahlen und der käufer des schlüssels muss ausziehen. kann der verkäufer den betrag nicht zurückbezahlen, darf man ohne monatliche rate weiterwohnen. will der käufer vorher ausziehen ist man in einer nachteiligen verhandlungsposition.

600000dh zahlung plus 2700dh monatsrate gäbe keinen sinn, weil es in rabat für 600000dh schöne 3 zimmer neubauwohnungen zum kauf gibt.

realistisch wäre eine zahlung von 60000dh plus monatsmiete von 2700dh bei einer vertragslaufzeit von 2-5jahren. das ergäbe sinn, weil man sich 50% der mietkosten erspart und nach ablauf der vertragszeit 60000dh zurückbekommt oder man kann mietfrei weiterwohnen..

gruss
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Wohnungskauf «achat de clé »? - von Mike - 17.09.2022, 21:13
RE: Wohnungskauf «achat de clé »? - von malim - 18.09.2022, 08:52

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