Marokko – In der Staatskassen fehlen 22,1 Mrd. MAD
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(14.10.2022, 04:00)Keela schrieb: Ich stolpere über
"...  die zu einem einjährigen Freiheitsentzug verurteilt wurden, auch in erster Instanz", zumal die Haft nicht automatisch eine Verurteilung nach sich zieht."
Für mich total unlogisch.

Ich kann das auch nicht erklären, weiß aber (habe gesehen), dass Leute, die gegen das Gesetz verstoßen haben, OHNE zeitnahen Prozess (=Verurteilung) erst mal sehr lange in U-haft sitzen.
ANGEBLICH wird der Prozess immer wieder verschoben……Die Zeit in U-haft wird dann angeblich auf die Strafe angerechnet. 

Für uns unverständlich, diese Verzögerung. 

Dann, habe auch das gehört, wird z. T. versucht, die Anklage durch Zahlung einer Summe an die Klägerseite abzumindern oder niederzuschlagen. 

UNMÖGLICH in meinen Augen. 

Ich habe nur von einem „kleinen“ Fall gehört, keinesfalls in der Dimension des oben Geschilderten. 
Da gehört doch mal so richtig „ausgemistet!“

Ganz generell würde ich es begrüßen, wenn hier mal marokkanische Forumsmitglieder was dazu schrieben.

Ganz allgemein zur Rolle der Justiz in Marokko, dem Engagement der Anwälte, Richter etc. 

Ist das Rechtssystem an das französische angelehnt oder geht es evtl. eher in Richtung Scharia?


Würde mich sehr interessieren
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RE: Marokko – In der Staatskassen fehlen 22,1 Mrd. MAD - von bulbulla - 14.10.2022, 10:13

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