Langzeiturlaub in Marokko
#13
(26.10.2019, 09:22)Thomas Friedrich schrieb: ...
Nur wer seinen Lebensmittelpunkt ( >180 Tage im Kalenderjahr) in Marokko hat, hat Anspruch auf eine c.s.j..
...

Noch einmal zurück zu diesem Thema. Ich finde nämlich nichts im Internet, womit ich diese Aussage verifizieren könnte.

Dagegen finde ich im Forum (bei meinem Beitrag) unter:
Allgemeine Themen › Leben in Marokko: Wissenswertes für Deutsche u. Marokkaner
https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=272

bei meinem Posting #2:

Königreich Marokko - Konsulate -> Visa
und damit unter:
https://www.consulat.ma/de/visaarten

2. Langzeit-Visum
… die zulässige Dauer jedes Aufenthaltes liegt zwischen einem und 90 Tagen.
Ausländer, die im Besitz eines Langzeitvisums sind und sich länger als drei Monate auf marokkanischem Hoheitsgebiet aufhalten möchten, müssen bei den zuständigen Dienststellen der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“ die Ausstellung einer Registrierungskarte beantragen.

Ich interpretiere das also so:

Wer länger als 3 Monate bleiben möchte, braucht unbedingt eine Registrierungskarte, und wenn es genehmigt wurde, dann ist man schon nach 3 Monaten im Besitz einer Registrierungskarte.
 
Ich sehe daraus nicht, dass immer mindestens ein Aufenthalt von 6 Monaten Voraussetzung ist, damit man eine Aufenthaltserlaubnis / Registrierungskarte erhält. 

Im Gegenteil, schon ab 3 Monate Daueraufenthalt ist die Registrierungskarte sogar Pflicht.
Zumindest in diesem obigen Fall. 


Auch bei meinem weiteren Posting #4

wo die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Erlangen der Marokkanische Aufenthaltserlaubnis - Carte de séjour von mir aufgelistet wurden, wie es von:

Service-Public.ma, Titres de séjour:
http://www.service-public.ma/web/guest/h...ique=12085

beschrieben wurde, findet man keinen Hinweis auf eine Aufenthaltspflicht von 6 Monaten.


Diese 6-Monate-Pflicht sollte vielleicht doch noch mal recherchiert werden. 
Denn wenn es sie wirklich gibt, dann wäre es schon sehr gut, darüber Bescheid zu wissen. 
Würde mich auch persönlich betreffen.

Schwierig, schwierig, was die Behörden so alles wollen und was man wissen sollte, ob es noch Gültigkeit hat oder ob inzwischen schon wieder etwas anderes gilt.

LG. Gero
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Langzeiturlaub in Marokko - von Aladin212 - 24.10.2019, 21:28
RE: Langzeiturlaub in Marokko - von Aksayt - 25.10.2019, 05:30
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