07.12.2020, 18:22
@Kath54,
Ja, so lautet der offizielle Text.
Aber ich weiß auch, dass die Behörden sich oft "schwerer tun" mit der Ausstellung von Visas bei Menschen die weder sich noch ihren Ehepartner finanzieren können.
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Zitat:..."Der Anspruch besteht zum Zwecke der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft.
Bei anderen Familienmitgliedern besteht kein Anspruch, sondern der Nachzug steht im Ermessen der Behörde.
Auf ausreichenden Wohnraum und Sicherung der Lebensunterhalts kommt es grundsätzlich nicht an."
Ja, so lautet der offizielle Text.
Aber ich weiß auch, dass die Behörden sich oft "schwerer tun" mit der Ausstellung von Visas bei Menschen die weder sich noch ihren Ehepartner finanzieren können.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.