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Hallo Ihr Lieben,
nach 90 Tagen Aufenthalt muss man Marokko als Tourist wieder verlassen.
Hat jemand eine Ahnung wann man wieder zurückkehren kann?
In einigen Foren habe ich gelesen das man, wenn man Marokko verlassen hat nach 24 h zurück gehen kann für weitere 90 Tage.
Kann mir jemand Antworten dazu geben?
Grüße Anamta aus Midelt, Marokko
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(17.01.2023, 23:12)Anamta schrieb: Hallo Ihr Lieben,
nach 90 Tagen Aufenthalt muss man Marokko als Tourist wieder verlassen.
Hat jemand eine Ahnung wann man wieder zurückkehren kann?
In einigen Foren habe ich gelesen das man, wenn man Marokko verlassen hat nach 24 h zurück gehen kann für weitere 90 Tage.
Kann mir jemand Antworten dazu geben?
Grüße Anamta aus Midelt, Marokko
Das sollte kein Problem sein, wenn ihr vor Ablauf der 90 Tage das Land verlasst. Es gibt viele Ausländer, die z.B. in Ceuta (Sebta) "die Wende machen" und wieder für 90 Tage einreisen. Alternativ einen Ausflug mit der Fähre oder dem Flugzeug auf das spanische Festland. Zumindest eine Nacht sollte man wohl aber dort verbringen. Allerdings ohne Garantie, dass das nicht mal geändert wird.
Wer mit dem Auto eingereist ist, muss allerdings auch damit wieder ausreisen. Hier gibt es eine Grenze von 6 Monaten im Jahr, die sich ein Fahrzeug mit ausländischer Zualssung in Marokko aufhalten darf, ansonsten muss das Auto verzollt werden. Information dazu hier:
https://www.consulat.ma/fr/admission-tem...s-au-maroc
Bei insgesamt mehr als 6 Monaten sollte auch die Steuerpflicht in Marokko beachtet werden.
Gruß
Mike
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(17.01.2023, 23:12)Anamta schrieb: Hallo Ihr Lieben,
nach 90 Tagen Aufenthalt muss man Marokko als Tourist wieder verlassen.
Hat jemand eine Ahnung wann man wieder zurückkehren kann?
In einigen Foren habe ich gelesen das man, wenn man Marokko verlassen hat nach 24 h zurück gehen kann für weitere 90 Tage.
Hallo,
das ist richtig, spätestens nach 90 Tagen muss man ausreisen, Ein und Ausreisestempel dürfen nicht das selbe Datum haben. Theoretisch darf man sich in Marokko ohne Aufenthaltsgenehmigung nur 180 Tage im Jahr aufhalten. In der Realität sieht es aber so aus, sollte man alle 90 Tage ausreisen, kann man am nächsten Tag wieder einreisen. Dem Marokkansichen Staat ist bekannt das die zuständigen Behörden nur gegen eine nennen wir es mal zusätzliche Gebühr eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, daher kommt auch diese Duldung das es zu keinem Problem kommt wenn die 180 Tage überschritten werden.
MfG
Marco Wensauer
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@Marco,
Zitat:Ein und Ausreisestempel dürfen nicht das selbe Datum haben.
In diesem Punt muß ich wiedersprechen.
Seit rund 15 Jahren reise ich alle drei Monate mit "meinen Klienten" in eine der beiden Exclaven aus und am selben Tag wieder ein. Alles problemlos!
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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(18.01.2023, 09:23)Thomas Friedrich schrieb: In diesem Punt muß ich wiedersprechen.
Hallo Thomas,
wie so oft.... sicher ist das nicht..... In Marrakech könntest du damit in Schwierigkeiten kommen.
MfG
Marco Wensauer
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"Wer mit dem Auto eingereist ist, muss allerdings auch damit wieder ausreisen. Hier gibt es eine Grenze von 6 Monaten im Jahr, die sich ein Fahrzeug mit ausländischer Zualssung in Marokko aufhalten darf"
Gehen wir mal davon aus, ich mache 3 Wiedereinreisen je 90 Tage, plus 3 Tage Auslandsaufenthalt, jeweils mit Fahrzeug. Dann bin ich also ca. 270 Tage in 279 Tage im Land anwesend, welches scheinbar legal ist. Das Fahrzeug ist jedoch ebenfalls bzw. länger als 6 Monate, wenn auch nicht am Stück. Beginnt der 6 Monates-Countdown bei der Wiedereinreise erneut?
Ich frage auch deshalb, weil es Länder gibt, wo Fahrzeug und Einreisender komplett getrennte Timer haben. Beispiel Georgien: 360 Tage/Jahr erlaubt, aber Fahrzeug nur max. 90 Tage. Wer also nach 360 ausreist, muss 270 Strafzoll nachzahlen, was extremst teuer ist. Zum Glück war ich nach 95 Tagen ausgereist...