90 Tage Aufenthalt Überziehung /Verlängerung
#1
Kann mir jemand sagen was passiert bei der Ausreise wenn ich die 90 visafreien Tage um ein paar Tage (2 -4 Tage) überzogen habe?

Kostet das etwas? Wenn ja wieviel? 

Besten Dank Gruß Joachim
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#2
Hallo Joachim.

Du kannst dann nicht mehr ausreisen sondern muss zu einer Gerichtsverhandlung bei der Du wg. illegalen Aufenthats zu einer Strafe von ungefähr 1.000,00 Dirham verurteilt wirst.

Nachdem Du diese Strafe bezahlt hast must Du Dir ein Ticket für den Tag kaufen an dem Du ausreisen möchtest (Flug.- od. Fähre) und mit diesem Ticket zur für Dich zuständigen Polizeiwache gehen.
Dort wird man Dich im Computer für den angegebenen Tag der Ausreise freischalten.


Meine Meinung:

Um wenige Tage zu überziehen lohnt dieser Aufwand nicht.
Sieh zu, dass Du pünktlich rauskommst.
Falls das nicht möglich ist könntest Du ggf. kurzfristig in eine der beiden spanischen Exclaven ausreisen und dadurch Dein Aufenthaktsrecht um weitere 90 Tage verlängern.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
(02.06.2023, 12:07)Ja41 schrieb: Kann mir jemand sagen was passiert bei der Ausreise wenn ich die 90 visafreien Tage um ein paar Tage (2 -4 Tage) überzogen habe. Kostet das etwas? Wenn ja wieviel? Besten Dank Gruß Joachim

Hallo, 
zur Ergänzung das Gesetz wurde 2019 angepasst. Die Geldstrafe beträgt in der Regel 1000 Dirham plus Gerichtskosten 100 Dirham. Das ist ein Zeitaufwand von 2 bis 3 Tagen, Präfektur, Gericht, Kasse und wieder zurück zur Präfektur. 

Das gilt für Hauptsächlich für Wiederholungsfälle, zum Beispiel für Personen die Resident sind, kann die Geldstrafe zwischen 1000 und 20000 Dirham betragen und / oder mit 1 bis 6 Monate Haft. 

Theoretisch kann man bei Präfektur der Sûreté nationale eine Verlängerung beantragen, dies sollte man einige Wochen im Voraus machen und begründen. Sollte ein Beamter dort sagen das es kein Problem sei und man könnte Sorgenfrei noch eine Woche dran hängen. Immer auf eine schriftliche Bestätigung bestehen, sollte es keine schriftliche Bestätigung geben, ist das hinfällig. Der Beamte wird sich garantiert nicht mehr daran erinnern das gesagt zu haben.
MfG

Marco Wensauer
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#4
Danke für die raschen Antworten. Werde die Finger dann davon lassen. Ich hatte die Idee einen besonders preiswerten Flug zu buchen bei dem der Rückflug eben leider erst nach 93 Tagen erfolgen würde. In manchen Ländern müsste man dann einfach bei Ausreise einen kleinen Betrag pro überzogenen Tag entrichten und könnte ausreisen. Dachte nicht dass das in Marokko so diakonischen "bestraft" werden würde. Nochmals danke. Gruß Joachim
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#5
(02.06.2023, 15:06)Ja41 schrieb:  Dachte nicht dass das in Marokko so diakonischen "bestraft" werden würde. 

Für den Aufwand der dort betrieben wird ist das sagen wir mal für gute 100 Euro sogar relativ günstig. Teilweise ist es dann auch so, das hier Bakschisch verlangt wird, was dann höher ist das eigentliche Bussgeld.
MfG

Marco Wensauer
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#6
Das alles nur wg. ein paar Tagen... (sollte oben richtig eigentlich "drakonisch" heißen,  nicht diakonischen).
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#7
Während der Corona (Hoch) Zeit überzog ich die 90 Tage Frist mal 1 (einen)! Tag. Es gab vorher keine Rückflüge oder Schiffspassagen weil Marokko die Grenzen total schloss. Es war also nicht meine Schuld dass ich die 90 Tage um einen(!) Tag überziehen musste. Ich flog schliesslich mit einem Flug der die Schweizer Botschaft in Rabat ex Marrakech organisierte zurück.
Die Prefecture in Agadir wollte mir den Ueberzug von 1 Tag nicht autorisieren und überwies mich ......dem Gericht. Das verurteilte mich zu einer Busse von 800 Dh. Dabei stritt ich ein Verschulden meinerseits vor dem Gerichtspräsidenten kategorisch ab und sagte dem hohen Gericht auf frz. dass es unfähig sei auf die Situation einzugehen und es allein das Verschulden des Marokkanischen Staates sei der die Grenzen damals über Nacht verschloss. Ein Gerichtsdiener sagte mir nachher, dass ich Glück gehabt habe mit dieser Busse von 800Dh  weil ich mich vor dem Gericht sooooo schlecht aufführte und meine Schuld bis zuletzt lauthals und andauernd verneinte und so das Gericht schwer beleidigte.

Trotz Vorlage der Bussenquittung der Gerichtskasse im Airport Marrakech Menara verbrachte ich dann noch 2 1/2 Std. im Büro der Grenzgendarmerie  weil diese die Quittung des Gerichtes nicht anerkennen wollte und erst der von mir mehrmals verlangte telefonische Rückruf bei der Prefecure/Gericht in Agadir klärte die Situation und ich erwischte mit knapper Not doch noch den Flug. Immerhin begleitete mich dann ein Offizier der Gendarmerie durch alle Kontrollen hindurch sodass ich den Flug doch noch in letzter Minute erreichte.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte ein Bakkisch von vielleicht 200 Dh an den mich vernehmenden und mich festhaltenden Grenzbeamte(n) genügt, sodass mir der Aufenthalt und Befragerei im Büro der Grenzpolizei erspart geblieben wäre..........
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#8
Verlängerung bei der Police/Gendarmerie  3-Monatsfrist in Pass noch immer möglich? Wenn ich vor Ablauf der 3 Monate bei der Polizei vorspreche und Verlängerung für 1-2 Wochen beantrage?
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#9
(06.10.2023, 17:32)latinoo schrieb: Verlängerung bei der Police/Gendarmerie  3-Monatsfrist in Pass noch immer möglich? Wenn ich vor Ablauf der 3 Monate bei der Polizei vorspreche und Verlängerung für 1-2 Wochen beantrage?

Hallo, 
die Möglichkeit besteht nach wie vor, das sollte man rechtzeitig beantragen und es wird nach einer Begründung verlangt.
MfG

Marco Wensauer
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#10
(06.10.2023, 19:58)Marc99 schrieb:
(06.10.2023, 17:32)latinoo schrieb: Verlängerung bei der Police/Gendarmerie  3-Monatsfrist in Pass noch immer möglich? Wenn ich vor Ablauf der 3 Monate bei der Polizei vorspreche und Verlängerung für 1-2 Wochen beantrage?

Hallo, 
die Möglichkeit besteht nach wie vor, das sollte man rechtzeitig beantragen und es wird nach einer Begründung verlangt.

Laut französischem Konsulat gilt die Regelung seit 2021 nicht mehr:

https://ma.consulfrance.org/Rappel-sur-l...0en%202021.

Um länger bleiben zu können, müsstest Du eine "carte de séjour´beantragen.

Probieren kannst Du es natürlich mal, Versuch macht kluch.
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#11
Hallo.

Typisch Marokko:

Die Linke weiß nicht was die Rechte tut!


Das kann zum Nachteil, aber auch zum Vorteil der Betroffenen sein.


Erst gestern hatte ich Kontakt zu dt. Touristen die gerade erst ihre Verlängerung (ist immer drei Monate, dei aber nicht ausgeschöpft werden müssen) von der örtlichen Polizei bekommen haben.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#12
(06.10.2023, 20:23)Mike schrieb: Laut französischem Konsulat gilt die Regelung seit 2021 nicht mehr:

https://ma.consulfrance.org/Rappel-sur-l...0en%202021.

Um länger bleiben zu können, müsstest Du eine "carte de séjour´beantragen.

Hallo, 
das ist nicht so ganz richtig! Das betrifft die Coronaregulung, während der Zeit wo es keine Flüge gab, diese Regelung gibt es seit 2021 nicht mehr. 
Es wurde zum bestehenden Regelwerk übergangen, so wie es bereits vor Corona war.
MfG

Marco Wensauer
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