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(10.01.2025, 08:21)Enes schrieb: Eine kleine Info:
Als ich im Landgericht war, stand ich in einer Schlange. Eine Person, die in der Schlange vor mir stand, wurde weggeschickt. Grund hierfür war, dass einige Beglaubigungen gefehlt haben. Im Landgericht gucken sie tatsächlich auf alle Beglaubigungen genauer. Als ich an der Reihe war, wollte die Dame mich zunächst auch wegschicken, weil sie davon ausgegangen ist, dass ich ebenfalls die Dokumente nicht legalisiert habe. Aber als sie dann meine Dokumente sah, war sie natürlich erstaunt.
Top danke dir nochmal ! Ich muss eh noch zum türk. Konsulat ich werde mal schauen ob ich da dann auch den Eintrag aus dem Geburtsregister bekomme, um auf der sicheren Seite zu sein.
Den Teil mit dem Landesgericht verstehe ich noch nicht ganz.
Als Beispiel nehme ich mal mein Führungszeugnis, welches heute gekommen ist. Ich hab das teurere genommen, wie du gesagt hast, das bereits beglaubigt ist für das Ausland. Das muss ich dann quasi nur noch übersetzten lassen und im Landesgericht (da ich in München wohne hier für Bayern nicht Berlin) die Übersetzung legalisieren lassen. Wenn das Führungszeugnis NICHT beglaubigt wäre, hätte das Landesgericht mich weggeschickt ? Also dem Landesgericht geht es darum, dass das deutsche Dokument vorher auch beglaubigt ist richtig ? Was mich hier verwirrt ist, ich war in der Annahme, man müsse nur Kopien beglaubigen lassen nicht die Originale
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(11.01.2025, 14:27)3vr1m schrieb: (10.01.2025, 08:21)Enes schrieb: Eine kleine Info:
Als ich im Landgericht war, stand ich in einer Schlange. Eine Person, die in der Schlange vor mir stand, wurde weggeschickt. Grund hierfür war, dass einige Beglaubigungen gefehlt haben. Im Landgericht gucken sie tatsächlich auf alle Beglaubigungen genauer. Als ich an der Reihe war, wollte die Dame mich zunächst auch wegschicken, weil sie davon ausgegangen ist, dass ich ebenfalls die Dokumente nicht legalisiert habe. Aber als sie dann meine Dokumente sah, war sie natürlich erstaunt.
Top danke dir nochmal ! Ich muss eh noch zum türk. Konsulat ich werde mal schauen ob ich da dann auch den Eintrag aus dem Geburtsregister bekomme, um auf der sicheren Seite zu sein.
Den Teil mit dem Landesgericht verstehe ich noch nicht ganz.
Als Beispiel nehme ich mal mein Führungszeugnis, welches heute gekommen ist. Ich hab das teurere genommen, wie du gesagt hast, das bereits beglaubigt ist für das Ausland. Das muss ich dann quasi nur noch übersetzten lassen und im Landesgericht (da ich in München wohne hier für Bayern nicht Berlin) die Übersetzung legalisieren lassen. Wenn das Führungszeugnis NICHT beglaubigt wäre, hätte das Landesgericht mich weggeschickt ? Also dem Landesgericht geht es darum, dass das deutsche Dokument vorher auch beglaubigt ist richtig ? Was mich hier verwirrt ist, ich war in der Annahme, man müsse nur Kopien beglaubigen lassen nicht die Originale Der Übersetzer verbindet das Original mit der Übersetzung. Bei mir wurde auf der Rückseite der Übersetzung die Beglaubigung des Landesgericht gedruckt und auf dieser Seite hat das marokkanische Konsulat die Legaliserungsstempel angebracht.
Zum Thema Landsgericht frag am besten mal nach. Bei mir und Enes (Hessen vs Berlin) war das unterschiedlich.
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Ja, sie würden dich wegschicken. Aber davor würde dich der Übersetzer schon wegschicken, weil er dir genauso sagen würde, dass die Beglaubigung fehlt.
Nein, du beglaubgist das Original. Nachdem du alle Beglaubigungen und die Übersetzung hast, kannst du davon so viele Kopien machen, wie es dir passt. Aber ich habe ja schon erwähnt, wie viele Kopien man benötigt.
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Ich hatte diese Frage Enes per PN gestellt, aber ich denke es macht auch Sinn sie hier zu stellen, falls jemand danach mal suchen sollte in der Zukunft.
Ich sammle gerade die Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis und habe soweit alles von meiner Seite gesammelt. Meine Verlobte ist auch schon fleißig am Sammeln und wollte sich heute die Eidesstattliche Erklärung holen.
Zu meiner Frage, in der Auskunft meines Standesamts stand drinnen, dass sie wenn alle Dokumente im Original haben wollen, für meine ist das natürlich kein Problem, aber es wäre jetzt ungünstig auf eine postalische Lieferung ihrer Dokumente zu warten. Enes meinte ja, sobald ein Dokument legalisiert ist (was man hier ohne hin machen muss) kann ich soviele Kopien machen wie ich will, außerdem müssen die Dokumente übersetzt werden.
Wisst ihr ob das Standesamt jetzt ihre Dokumente nur die Übersetzungen haben will oder muss ich wirklich die originalen arabischen Dokumente mit schicken ?
EDIT: Der genaue Auszug aus der PDF
Wichtig:
- Sämtliche Dokumente müssen im Original bei uns vorliegen (Ausnahme: extra ausgewiesene
Kopien)
- Als "aktuell" bezeichnete Dokumente dürfen maximal 6 Monate alt sein.
- Sämtliche Dokumente, die nicht auch auf Deutsch verfasst sind, müssen von einem in der
EU ansässigen Gerichtsübersetzer übersetzt werden (Ausnahme: Reisepasskopien).
Entsprechende Übersetzer aus Deutschland finden Sie auf www.justiz-dolmetscher.de
Die Übersetzung entfällt bei internationalen Urkunden, die auch die deutsche Sprache
enthalten.
Wenn Sie die genannten Unterlagen vollständig besorgt haben, schicken Sie diese bitte mit
Übersetzung per Einschreiben an:
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Hallo,
das Standesamt in Deutschland braucht selbstverständlich die originalen Dokumente. Sie werden von einigen Dokumenten eine Kopie machen und diese wieder zurückgeben. Vergiss nicht, in Deutschland braucht nur das Standesamt die Dokumente, damit sie das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen können.
Daher brauchst du für deutsche Behörden keine Kopien zu erstellen. Nichtsdestotrotz wird deine Frau ihre Dokumente für das marokkanische Familiengericht erneut beantragen müssen, denn auf den jetzigen Dokumenten sind ja die ganzen Legalisationen für Deutschland drauf, die das Familiengericht von ihr nicht benötigt, da sie ja eben Marokkanerin ist. Auch sind diese Dokumente in Marokko nur drei Monate gültig. Daher bezweifle ich, dass du das schaffen wirst. Deine Dokumente müssen ja auch noch für Marokko legalisiert werden.
Was die Kopien betrifft, hast du mich anscheinend falsch verstanden. In Marokko musst du in mehreren Behörden von allen Dokumenten mehrere Exemplare abgeben. Das Original bekommt nur das Familiengericht. Alle anderen Behörden wollen nur Kopien.
Zu deinem Anliegen:
Entweder holst du die Dokumente von ihr ab oder aber sie schickt es an dich. Mittlerweile ist der Expressversand sehr teuer geworden.
Das arabische Dokument wird von dem Übersetzer ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung wird immer an das originale Dokument angeheftet, sodass die Übersetzung vorne ist. Komm nicht auf die Idee die Übersetzung zu trennen. Du gibst quasi die Übersetzung inklusive das Originaldokument ab. Es ist dann ein einziges Dokument an sich. Das Originaldokument sowie die Übersetzung beinhalten die Beglaubigung des Übersetzers. Fehlt die Übersetzung oder das Originaldokument wird das Standesamt dich fragen, wo das andere Dokument abgeblieben ist.
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Alles klar danke dir nochmals, dann werden wir es wohl mit Expressversand machen müssen. Zwecks legalisation habe ich eine Anwaltskanzlei gefunden die das für einen machen soll, ich hab die mal angeschrieben mal sehen was dabei raus kommt.
Falls das nicht klappt, weißt du ob ich einen Termin beim marok. Konsulat brauche für das legalisieren oder kann man da einfach rein ?
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Hallo,
bitte UNBEDINGT vorher online anmelden, sonst kein Einlass!!
rdv.consulat.ma
etwas kompliziert, aber machbar. Man muss einiges hochladen.
Am Ende steht die Terminvergabe.
Zumindest in Ffm. ist das so, sicher überall?!
Viel Glück,
bulbulla
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Ich bedanke mich bei euch alle so sehr. Das ganze System ist so verwirrend und kompliziert, man könnte meinen, es soll so schwer wie möglich sein im Ausland zu heiraten.
Mein aktueller Stand, folgende Dokumente habe ich:
- Meldebescheinigung mit Unterschrift und Stempel vom Münchner KVR
- deutsches Führungszeugnis mit Beglaubigung und dreisprachig
- internationales Auszug aus dem Geburtsregister und ein Auszug aus dem Geburtsbuch, beide mit Unterschrift und Stempel
- Arbeitgeberbescheinigung mit Stempel
- drei letzten Gehaltsabrechnungen
Was noch fehlt ist das Ehefähigkeitszeugnis, da hat meine Verlobte heute alle nötigen Unterlagen besorgt und braucht nur noch die Eidesstattliche Erklärung im Konsulat machen und mir alles schicken, dann kann ich das auch beantragen.
Das marokkanische Führungszeugnis ist ebenfalls beantragt.
Den Staatsangehörigkeitnachweis wollte ich eigentlich in Deutschland besorgen, da das Konsulat in Casablanca nur von 10-12 offen hat (solche Arbeitszeiten hätte ich auch gerne) ich müsste nur noch rausfinden wie.
Wegen den ganzen legalisationen habe ich mir folgenden Flowchart überlegt und wollte noch mal fragen ob es passt:
Hat Dokument einen Stempel+Unterschrift ist es beglaubigt und kann übersetzt werden, wenn nicht muss ich es beglaubigen lassen. -> Das Original+Übersetzung lasse ich im Landesgericht in München für den Gebrauch in Ausland legalisieren. -> mit der legalisierung gehe ich nach Frankfurt in das Generalkonsulat von. Marokko und lasse es dort nochmal legalisieren. -> Dokument kann in Marokko verwendet werden.
Passt das so oder habe ich immer noch einen Fehler in meinem Gedankengang
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(23.01.2025, 10:54)bulbulla schrieb: Hallo,
bitte UNBEDINGT vorher online anmelden, sonst kein Einlass!!
rdv.consulat.ma
etwas kompliziert, aber machbar. Man muss einiges hochladen.
Am Ende steht die Terminvergabe.
Zumindest in Ffm. ist das so, sicher überall?!
Viel Glück,
bulbulla Nein,
in Berlin ist es nicht so. Des Weiteren kannst du als Deutscher kein Termin im marokkanischen Generalkonsulat buchen, da du eben kein Marokkaner bist. Habe ich im Guide sogar erwähnt.
Gruß
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(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Ich bedanke mich bei euch alle so sehr. Das ganze System ist so verwirrend und kompliziert, man könnte meinen, es soll so schwer wie möglich sein im Ausland zu heiraten.
Der Weg der Ehe wird erschwert, damit der Mensch sich der Unzucht nähert. Wie abscheulich es ist.
(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Das marokkanische Führungszeugnis ist ebenfalls beantragt
Du hast noch nicht das deutsche Ehefähigkeitszeugnis. Bedenke, dass die Dokumente dort nur drei Monate gültig sind. Das marokkanische Führungszeugnis ist in der Regel in wenigen Tagen abholbar. Da hättest du noch warten können.
(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Den Staatsangehörigkeitnachweis wollte ich eigentlich in Deutschland besorgen, da das Konsulat in Casablanca nur von 10-12 offen hat (solche Arbeitszeiten hätte ich auch gerne) ich müsste nur noch rausfinden wie.
Du machst unnötig alles komplizierter. Im deutschen Konsulat wirst du lediglich ein Nachweis erhalten. In Deutschland müsstest du einen Ausweis beantragen. Nennt sich auch Staatsangehörigkeitausweis.
Und dafür kannst du auch wiederum zig andere Dokumente sammeln.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buer..._node.html
Es wird sehr lange dauern. Den Ausweis müsstest du dann auch wieder legalisieren und übersetzen lassen. Ich hoffe dir ist bewusst, dass du nur nach Casablanca fahren darfst, wenn deine Verlobte dort oder in der Umgebung lebt. Ansonsten ist das Konsulat in Rabat für euch zuständig. Und für dieses Konsulat braucht ihr wiederum einen Termin.
Übrigens hören die nicht um 12 Uhr auf. Ab 12 Uhr werden lediglich keine weitere Personen angenommen. Ich habe des öfteren E-Mails am Abend erhalten. Die arbeiten schon sehr lange.
(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Passt das so oder habe ich immer noch einen Fehler in meinem Gedankengang
Frag das marokkanische Generalkonsulat in FFM. Die werden dir genau sagen, welche Legalisationen du benötigst. In Hessen soll es ja anders sein.
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Danke dir, genau das gleiche Gefühl hab ich auch.
Zitat:Du hast noch nicht das deutsche Ehefähigkeitszeugnis. Bedenke, dass die Dokumente dort nur drei Monate gültig sind. Das marokkanische Führungszeugnis ist in der Regel in wenigen Tagen abholbar. Da hättest du noch warten können.
Ja das stimmt, aber wenn ich in Ostern dort bin, sollte es noch unter den drei Monaten sein. Ich stress mich da gerade einfach und will schonmal alles zusammen haben.
Zitat:Du machst unnötig alles komplizierter. Im deutschen Konsulat wirst du lediglich ein Nachweis erhalten. In Deutschland müsstest du einen Ausweis beantragen. Nennt sich auch Staatsangehörigkeitausweis.
Und dafür kannst du auch wiederum zig andere Dokumente sammeln.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buer..._node.html
Es wird sehr lange dauern. Den Ausweis müsstest du dann auch wieder legalisieren und übersetzen lassen.
ich glaube da hast du recht. Das Problem ist halt da meine Frau ein bisschen Stress macht weil wir einen strikten Zeitplan haben.
Zitat:Ich hoffe dir ist bewusst, dass du nur nach Casablanca fahren darfst, wenn deine Verlobte dort oder in der Umgebung lebt. Ansonsten ist das Konsulat in Rabat für euch zuständig. Und für dieses Konsulat braucht ihr wiederum einen Termin.
Ja, keine Sorge. Sie wohnt in Casablanca, darüber weiß ich schon bescheid.
Zitat:Frag das marokkanische Generalkonsulat in FFM. Die werden dir genau sagen, welche Legalisationen du benötigst. In Hessen soll es ja anders sein.
Ich hab bereits denen eine E-Mail geschrieben aber leider noch keine Rückmeldung erhalten, das müsste letzte Woche gewesen sein. Wie war es denn für dich in Berlin, wäre da mein Gedankengang richtig ?
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Zum Punkt: „Frag das Generalkonsulat in Ffm.“
FRAGEN am Telefon so gut wie unmöglich, da keiner rangeht…..“
Es ist zum ……
Viel Glück euch!
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(24.01.2025, 22:38)3vr1m schrieb: Ich hab bereits denen eine E-Mail geschrieben aber leider noch keine Rückmeldung erhalten, das müsste letzte Woche gewesen sein. Wie war es denn für dich in Berlin, wäre da mein Gedankengang richtig ?
Ja. Letztendlich fragt das Konsulat nach der Beglaubigung des Landgerichts. Wenn du diese hast, kannst du deine Dokumente im Konsulat beglaubigen lassen. Laut denweg hat er einige Vorbeglaubigungen nicht benötigt. Da handhabt das Landgericht in Hessen anders, vermute ich mal.
Du kannst eigentlich auch das Generalkonsulat in Düsseldorf fragen. Die Prozedur ist letztendlich identisch. In Düsseldorf gehen die schon eher an das Telefon.
http://www.botschaft-marokko.de/node/40
+49 (0) 211 65 04 51 0
statt der 0 einfach die 42 oder 43 tippen. Die Dame hatte mir auch bestätigt, dass die letztendlich nur nach der Beglaubigung des Landgerichts fragen.
31 = 3adoul
38 = Notariat
20 = Richter
Die letzten 3 Nummern kannst du aber eigentlich ignorieren, da die vermutlich kein Deutsch sprechen.
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