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Hallo Leute,
ich habe da eine Frage ich fliege sehr oft nach Marokko und frage mich diese 90 Tage bekomme ich und muss planen wie oft ich hinfliegen darf.
Ich frage mich ob sich die 90 Tage sich wieder erneuern oder nicht? Ich meine wenn ich nach Marokko fliege kriege ich 90 Tage oder werden nur die Restlichen Tagen von meiner letzten reisen angerechnet.
Ich will da gerne wieder da sein und 3 monate sehr gerne bleiben wollen.
Oder muss ich da Visum beantragen?
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Hallo.
Nachdem Du aus.- und wieder eingereist bist, kannst Du erneut 90 Tage bleiben und das so oft wie Du willst.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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(09.04.2025, 22:53)Curtix21 schrieb: Hallo Leute,
ich habe da eine Frage ich fliege sehr oft nach Marokko und frage mich diese 90 Tage bekomme ich und muss planen wie oft ich hinfliegen darf.
Ich frage mich ob sich die 90 Tage sich wieder erneuern oder nicht? Ich meine wenn ich nach Marokko fliege kriege ich 90 Tage oder werden nur die Restlichen Tagen von meiner letzten reisen angerechnet.
Hallo,
Gesetzlich betrachtet kann man 2 x 90 Tage Visumsfrei in Marokko verbringen, wer über die 180 Tage kommt ist Visumspflichtig, laut Gesetzt.
In der Realität läuft sieht es aber anders aus, maximaler Aufenthalt ohne Geldbusse ist 90 Tage, die sich dann immer wieder erneuern egal wie viele Tage eine Person in Marokko verbringt. Dazu reicht es kurz Auszureisen. Es zählt der letzte Einreisestempel im Pass. Ein und Ausreise können am selben Tag erfolgen.
MfG
Marco Wensauer
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(10.04.2025, 10:29)Marc99 schrieb: Hallo,
Gesetzlich betrachtet kann man 2 x 90 Tage Visumsfrei in Marokko verbringen, wer über die 180 Tage kommt ist Visumspflichtig, laut Gesetzt.
In der Realität läuft sieht es aber anders aus, maximaler Aufenthalt ohne Geldbusse ist 90 Tage, die sich dann immer wieder erneuern egal wie viele Tage eine Person in Marokko verbringt. Dazu reicht es kurz Auszureisen. Es zählt der letzte Einreisestempel im Pass. Ein und Ausreise können am selben Tag erfolgen.
Im Prinzip entsteht bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr auch eine Einkommenssteuerpflicht in Marokko. In der Praxis kräht da natürlich auch kein Hahn danach.
(10.04.2025, 10:29)Marc99 schrieb: Hallo,
Gesetzlich betrachtet kann man 2 x 90 Tage Visumsfrei in Marokko verbringen, wer über die 180 Tage kommt ist Visumspflichtig, laut Gesetzt.
In der Realität läuft sieht es aber anders aus, maximaler Aufenthalt ohne Geldbusse ist 90 Tage, die sich dann immer wieder erneuern egal wie viele Tage eine Person in Marokko verbringt. Dazu reicht es kurz Auszureisen. Es zählt der letzte Einreisestempel im Pass. Ein und Ausreise können am selben Tag erfolgen.
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(10.04.2025, 23:04)Mike schrieb: Im Prinzip entsteht bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr auch eine Einkommenssteuerpflicht in Marokko. In der Praxis kräht da natürlich auch kein Hahn danach.
Hallo,
aktuell noch nicht, die verschiedenen Finanzämter sind schwer damit beschäftigt Steuern einzutreiben wo es nur geht.
Es kräht noch kein Hahn danach, aus dem einfachen Grund es stehen sich die Behörden gegenseitig im Weg. Die Präfektur der Surete National möchte natürlich für eine Aufenthaltsgenehmigung sein Stück von Kuchen haben in Form von Bakschisch vom Antragsteller, das Finanzamt kann aber keine Steuernummer oder marokkanische CIN verteilen.
Da man keine Korruption fördern möchte, wird das mit den 180 Tagen, schlicht und einfach nicht angewendet, noch nicht und ist zufrieden damit wenn man alle 90 Tage aus und wieder einreist.
MfG
Marco Wensauer