Hallo.
Gerüchteweise hatte ich zuletzt vor einigen Jahren davon gehört. In der Praxis ist mir jedoch noch nie jemand begegnet, der seine "Carte de séjour" deswegen abgeben musste.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man eine sogenannte
Carte de séjour beantragen kann:
- Reiner Aufenthaltszweck, z. B. als Rentner
- Geschäftlich bedingter Aufenthalt, etwa wenn man in Marokko ein Gewerbe betreibt
- Heirat bzw. Familienzusammenführung
Wer marokkanische Kinder hat, verfügt über ein lebenslanges Aufenthaltsrecht in Marokko – dies ist ein gesetzlicher Anspruch.
Wer hingegen „nur“ in Marokko leben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter anderem eine Wohnung und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus jedoch nicht.
Um noch einmal auf deine Frage zurückzukommen: Es kann durchaus sein, dass bei einer reinen
Carte de résidence erwartet wird, dass man mindestens sechs Monate im Jahr in Marokko lebt.
Auch in Deutschland gibt es ja zeitliche Vorgaben, um einen Wohnsitz anmelden zu dürfen bzw. zu müssen. Inwieweit dies in der marokkanischen Praxis tatsächlich kontrolliert wird, weiß ich allerdings nicht.
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