Wissenswertes - Doppelter Wohnsitz (Deutschland und Marokko)?
#1
Information 
Wissenswertes - Doppelter Wohnsitz in Deutschland und Marokko?

Nach meinen Recherchen sind aus deutscher Sicht und auf der deutschen Rechtsgrundlage folgende Situationen möglich:

- Nur der eine Wohnsitz in Deutschland
- Ein doppelter Wohnsitz gleichzeitig in Deutschland und in Marokko
- Nur der eine Wohnsitz in Marokko

Im Unterschied dazu gibt es den Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt". Damit ist der Ort gemeint, wo sich jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehalten hat. Ein Mensch kann zeitlich aufeinanderfolgend an verschiedenen Orten sein, aber nicht gleichzeitig an mehreren.

Abhängig davon muss man einiges beachten, was den Umgang mit deutschen Behörden (wie Einwohnermeldeamt, Deutsche Botschaft, Finanzamt, Versicherungen, usw.) und ihre Zuständigkeit betrifft. 

Und beachten Sie bitte auch den Unterschied, ob sie Marokko nur für längere Zeit besuchen oder ob sie einen dauerhaften Umzug von Deutschland nach Marokko durchführen.

Einige Text-Auszüge zur kurzen und schnellen Information habe ich herausgezogen (zitiert), Sie finden es anschließend, ich empfehle aber auf jeden Fall auch die vollständigen Beiträge auf diesen Internetseiten zu lesen.


Deutsche im Ausland e.V.
https://www.deutsche-im-ausland.org/im-a...sland.html

Ein doppelter Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit einigen Hürden verknüpft.

Grundsätzlich gilt nämlich: Wer langfristig oder gar dauerhaft aus Deutschland wegzieht, ohne eine neue Adresse im Land, muss sich vollständig abmelden.



Haufe.Group
https://www.haufe.de/personal/haufe-pers...12302.html

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter den Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Ein mehrfacher Wohnsitz ist möglich. Zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht ist ein Wohnsitz im Inland ausreichend. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht besteht daher auch dann, wenn der Steuerpflichtige je eine Wohnung im Inland und im Ausland hat.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.
Eine Person kann neben einem Wohnsitz an einem anderen Ort einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es ist jedoch nicht möglich, gleichzeitig 2 gewöhnliche Aufenthalte zu haben.

Ein "Wohnsitz" setzt keinen Mindestaufenthalt voraus.
Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält.

Keine Wohnsitzbegründung durch bloßen Aufenthalt
Nicht zur Begründung eines Wohnsitzes im Inland führen:
• Besuchsaufenthalte im Inland,
• die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben,
• die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde.

Die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde kann aber im Allgemeinen als Indiz dafür gewertet werden, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz unter der von ihm angegebenen Anschrift begründet bzw. aufgegeben hat.



Deutsche Botschaft Kopenhagen
https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/servic...ht/1995560

Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden.
Die Abmeldung ist auch erforderlich, wenn Sie in das Ausland ziehen.

Ob die Botschaft für Ihr Anliegen zuständig ist
richtet sich danach, ob Sie in Deutschland abgemeldet sind oder nicht.

Allgemeine Meldepflicht bei Wohnort in Deutschland
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet sich dort anzumelden (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland zu melden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Geldbuße von bis zu 1000,- € führen.

Abmeldung bei Umzug ins Ausland
Wer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden.



Taxfix
https://taxfix.de/steuertipps/wohnsitz-a...rklaerung/
Wohnsitz im Ausland – Was bedeutet das für die Steuererklärung?
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#2
Information 
Nachdem im vorherigen Beitrag einige Hinweise gegeben wurden, wie es aussieht, wenn ein Deutscher einen doppelten Wohnsitz in Deutschland und in Marokko hat, nun einige Informationen für Marokkaner, die sowohl in Deutschland als auch in Marokko leben wollen/müssen.


Wann erlischt ein deutscher Aufenthaltstitel bei einem Ausländer?

Ein deutscher Aufenthaltstitel erlischt, wenn überwiegend objektive feststeht, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend Deutschland verlassen hat, sondern seinen gewöhnlichen Aufenthalt wieder ins Ausland verlegt hat.

Mit der Neufassung des Ausländergesetzes im Jahre 1990 wurde aus Gründen der Rechtsklarheit die 6-Monate-Frist in das Ausländergesetz aufgenommen.
Der Aufenthaltstitel erlischt gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG:
"wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist"

Eine Rückkehr innerhalb von sechs Monaten spricht eher dafür, dass es nur ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland war. Muss aber nicht so sein, wenn andere objektive Gründe dagegen sprechen.

Auslandsaufenthalte zu Geschäfts-, Besuchs-, Ferien- und Studienzwecken werden regelmäßig als vorübergehend angesehen.

Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Ausländer, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, ältere ausländische Arbeitnehmer in Rente, damit sie für längere Zeit in ihr Heimatland reisen können, für die Wehrpflicht im Heimatland, u.a.


Das kann alles genau nachgelesen werden z.B. in den Veröffentlichungen:

Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste
Fragen zum Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 Aufenthaltsgesetz
https://www.bundestag.de/resource/blob/4...f-data.pdf

Blog der Rechtsanwaltkanzlei Bümlein
Aufenthaltsbeendigung
https://www.buemlein.com/service/aufenthaltsbeendigung/



LG. Gero
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