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15.11.2025, 13:33
Hallo Forum-Marokko,
meine Verlobte (junge Marokkanerin) und ich (junger Deutscher) haben uns dazu entschieden, in Deutschland zu heiraten. Passenderweise habe ich eine Frage zur Bewältigung des Visums zur Eheschließung in Deutschland.
Meine Verlobte hat bereits einen Visumstermin bei der Botschaft in Rabat beantragt. Die Vergabe eines solchen Termins dauert laut der Botschaftsseite über 12 Monate und fällt in dieselbe Kategorie wie Visa zur Familienzusammenführung. ( https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...22-2725922)
Nun braucht sie zum Zeitpunkt des Visumstermins einen „Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, bzw. Terminierung der Eheschließung.“ ( https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...54-2-panel)
Diese Anmeldung dauert laut meiner Standesamts-Beamtin 2-6 Wochen. Vielleicht auch, weil das Kammergericht etwas braucht, um über die notwendige Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis zu entscheiden.
Um uns mehr Sicherheit bei der Planung zu geben, bitte ich um Erfahrungsberichte bzw. Wissen darüber
1) wie lange wir wahrscheinlich auf den Visumstermin meiner Verlobten warten müssen (mehr als 12 Monate könnte ja alles heißen),
2) wie weit der Visumstermin meiner Verlobten von der Bekanntgabe desselben Termins aus in der Zukunft liegen wird,
3) wie lange es dauert, einen Zwischenbescheid zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamtes zu erhalten,
4) und ob 2) sicher genug Spielraum lässt, um 3) erst NACH der Bekanntgabe des Visumstermins anzumelden?
Meine Sorge ist, dass meine Verlobte nach über 12 Monaten Warten irgendwann einen Termin bekommen könnte, welcher sehr nah in der Zukunft liegt und kaum genug Zeit bliebe, damit ich die Dokumente sammeln UND die Eheschließung anmelden UND einen Bestätigungs-Bescheid für die Anmeldung des Standesamtes bekommen kann, welcher beim Visumstermin akzeptiert wird UND ich ihr diesen rechtzeitig per Eilpost zukommen lassen kann (nach meinem Verständnis werden Original-Dokumente gefordert).
Vielen Dank fürs Lesen und das Teilen Eurer Gedanken!
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Hallo,
leider kann ich dir nicht direkt weiterhelfen, wollte mich aber trotzdem melden, weil ich mich sehr darüber gefreut habe, auf diese Fragen zu stoßen. Mein Verlobter und ich befinden uns nämlich aktuell genau in derselben Situation und stehen vor exakt den gleichen Fragen.
Wir haben uns am 10.09.25 auf die Warteliste setzen lassen und überlegen nun, wann wir anfangen sollen, alle Dokumente zu sammeln und wann wir damit zum Standesamt gehen. Man weiß ja leider nicht, wie lange es dauert, bis man einen Termin bekommt, und vor allem, wie viel Vorlaufzeit man zu diesem hat.
Nach meinem Kenntnisstand sind manche Dokumente, die fürs Standesamt benötigt werden, nur drei Monate gültig, sodass man sie leider nicht jetzt schon besorgen und übersetzen lassen kann.
Unser Standesamt braucht laut Auskunft etwa sechs bis acht Wochen für die Bearbeitung, und man hat dann, wie sonst auch, sechs Monate Zeit, um zu heiraten.
Da das Heiratsvisum zusammen mit der Familienzusammenführung bearbeitet wird (bzw. es eine Kategorie ist), vermuten wir, dass die Wartezeiten ähnlich sind. Ich habe hier von i.d.R. 15 bis 18 Monaten gelesen. Und außerdem öfter dass dann der Termin nach Erhalt der Email schon nach zwei Wochen stattfand..Unterschiedliches habe ich auch dazu gelesen, ob man einen Termin dabei zugeteilt bekommt oder selbst auswählen darf.
Abgesehen von den langen Wartezeiten ist das Ganze also wirklich sehr frustrierend, weil man (nach meinem aktuellen Wissensstand) einfach nicht genau wissen kann, wann der richtige Zeitpunkt ist, alles zu starten. Wir haben wirklich Sorge, es zu früh oder zu spät zu machen.
Deshalb würde ich mich auch sehr über Erfahrungsberichte freuen. Vielleicht können wir uns auch weiter austauschen oder auf dem Laufenden halten, wenn ihr neue Informationen habt oder wir welche bekommen. Mein Verlobter schaut aktuell in marokkanischen Facebook-Gruppe zum Thema, um noch mehr herauszufinden.
Liebe Grüße
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Hallo junges Paar,
wir haben einen eigenen Threat worin Fragen zu diesem Thema beantwortet werden und auch schon beantwortet wurden.
Schaut mal bei
https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=1499
Enes wird Euch Eure Fragen hilfreich beantworten.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Hallo,
ich kann euch nur empfehlen in Marokko zu heiraten. In Deutschland zu heiraten ist ebenfalls möglich, allerdings habt ihr in Deutschland sehr wenig Zeit aufgrund des Visums.
Ich werde mal die Gründe nennen, warum es wesentlich einfacher ist in Marokko zu heiraten:
1) Das Visum wird in der Regel nur für 3 Monate ausgestellt. Selber hast du schon herausgefunden, dass die Wartezeit für ein Visum 15 bis 18 Monate dauern kann. Jetzt stell dir vor, dass du nach 15 bis 18 Monaten Wartezeit feststellst, dass die 3 Monate in Deutschland nicht ausreichend sind. Was willst du dann tun? Erneut ein Visum beantragen? Das willst du nicht.
2) Wenn du deine Verlobte nach Deutschland bringen möchtest, dann sollte deine Verlobte die Wartezeit für das Visum eher dafür verwenden die deutsche Sprache zu lernen. Denn ein A1 Zertifikat wird benötigt. Die Meisten brauchen mehrere Anläufe um den A1 Sprachtest zu bestehen. Ich sage nur eins: Nötigt euren Partner nicht dazu gleichzeitig Papierkram und die deutsche Sprache zu lernen. Das ist viel zu stressig. Das würde euren Partner nur belasten. Daher heiratet zuerst. Das Visum könnt ihr auch danach beantragen. Ich habe tatsächlich das Visum beantragt und in der selben Zeit angefangen die Dokumente zu sammeln. Allerdings hat meine Frau nach der Eheschließung angefangen die Sprache zu lernen. Einfach damit sie einen freien Kopf hat. Wir hatten auch genug Zeit gehabt. Daher kann ich euch nur diesen Weg empfehlen.
Und jetzt mal etwas allgemeines:
Es ist nicht möglich eine genaue Zeitplanung zu erstellen. Weder in Deutschland aufgrund der Bürokratie noch in Marokko, da die Beamten sich gerne viel Zeit nehmen. Ich denke, dass Thomas euch da Geschichten erzählen kann.
Wie geht man also die Sache am besten an?
Sobald man das Ehefähigkeitszeugnis beantragt hat, was 6 Monate gültig ist, kann man mit den anderen Dokumenten ebenfalls anfangen. Alle Dokumente sind in Marokko drei Monate gültig. Das Ehefähigkeitszeugnis muss nicht legalisiert oder übersetzt werden. Das wird in der deutschen Botschaft in Marokko abgegeben.
Konkret heißt es: Wenn man die Info vom Standesamt erhält, den Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis mit den sämtlichen Dokumenten eizureichen, kann man auch anfangen die anderen Dokumente zu legalisieren bzw zu übersetzen. Danach muss alles halt schnell gehen. Wie lange ich für einige Behördengänge gewartet habe, habe ich in dem Thread, was Thomas verlinkt hat, detailliert erklärt.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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(18.11.2025, 15:05)Enes schrieb: ich kann euch nur empfehlen in Marokko zu heiraten.
Hallo Enes,
ich würde mich gerne nochmal kurz einklinken und dich etwas fragen.
Und zwar, ob du mir vielleicht genauer sagen kannst, welche wichtigen Unterschiede es zwischen einer deutschen und einer marokkanischen Hochzeit/Ehe gibt – insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Folgen. Zum Beispiel: Unterschiede beim Erbrecht oder bei anderen Dingen, die man beachten muss?
Oder kennst du vielleicht eine Stelle kennst, an die man sich für eine Beratung wenden kann? Ich hatte jetzt schonmal geguckt und überlege mich hier zu melden: https://www.verband-binationaler.de/bera...atsuchende (vllt hast du ja aber noch einen besseren Tipp)
Außerdem wollte ich dich fragen, ob du nach deiner Hochzeit in Marokko eine Familienzusammenführung gemacht hast. Wenn ja: Wie lief das bei dir mit der Terminvergabe ab? Hast du nach der Wartezeit einfach einen Termin zugeteilt bekommen oder durftest du selbst einen auswählen? Und wie lange vor deinem eigentlichen Termin hast du damals die E-Mail mit der Terminvergabe bekommen?
Vielen Dank dir schon mal im Voraus für deine Zeit!
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Hallo,
das deutsche Recht bzgl Eheschließung ist mir nicht bekannt. Ich habe in Marokko geheiratet und meine Ehe lediglich im Standesamt in DE anerkennen lassen.
Was das Erbrecht in Marokko betrifft, musst du wissen, dass das Erbrecht auf den Koran bis auf ein paar Ausnahmen basiert.
Was heißt das?
Wenn der Ehemann verstirbt, so wird das Erbe nicht gleichmäßig auf alle Blutsverwandten verteilt. Die Tochter bekommt nur die Hälfte davon, was der Sohn bekommt. Hat seine Gründe.
Ein Nicht-Muslim kann einen Muslim nicht erben. Andersherum auch nicht.
Für jüdische Marokkaner gibt es einige Ausnahmen.
Und was auch wichtig ist: du kannst nur das marokkanische Erbrecht in Marokko anwenden. Sollte der Partner in Deutschland sterben, wird das deutsche Erbrecht angewendet.
Bzgl. Scheidung kannst du hier nachlesen:
https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=1583
In meinem Beitrag vorher habe ich erwähnt gehabt, dass ich die Familienzusammenführung vor der Hochzeit beantragt habe. Einfach deshalb, damit ich nach der Hochzeit nicht so lange warten musste. Der Partner bekommt einen Termin per E-Mail. Der Termin ist nicht frei wählbar. Die Terminvergabe vor dem Termin ist bei jedem unterschiedlich. Manchmal ist der Abstand sehr klein, manchmal sehr groß. Der Partner sollte daher niemals in dieser Zeitspanne anfangen deutsch zu lernen. Das kann böse enden. Denn beim Termin muss der Partner das A1 Zertifikat vorlegen.
Für den Termin habe ich 15 Monate insgesamt gewartet. Die Email für den Termin habe ich natürlich ein oder zwei Monate vorher bekommen. An dem Tag hat meine Frau alle Dokumente abgegeben. Die Bearbeitung für das Visum hat zusätzlich 3,5 Monate gedauert. Beim 2. Termin hat sie dann das Visum für 3 Monate erhalten. Nach der Ankunft in Deutschland meldest du den Partner im Einwohnermeldeamt an, nachdem du deinem Vermieter die Info gegeben hast. Gleichzeitig kannst du auch einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragen. Danach erhält der Partner in der Regel einen Aufenthaltstitel für ein Jahr.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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(17.11.2025, 21:54)Blossom schrieb: Hallo,
leider kann ich dir nicht direkt weiterhelfen, wollte mich aber trotzdem melden, weil ich mich sehr darüber gefreut habe, auf diese Fragen zu stoßen. Mein Verlobter und ich befinden uns nämlich aktuell genau in derselben Situation und stehen vor exakt den gleichen Fragen.
Wir haben uns am 10.09.25 auf die Warteliste setzen lassen und überlegen nun, wann wir anfangen sollen, alle Dokumente zu sammeln und wann wir damit zum Standesamt gehen. Man weiß ja leider nicht, wie lange es dauert, bis man einen Termin bekommt, und vor allem, wie viel Vorlaufzeit man zu diesem hat.
Nach meinem Kenntnisstand sind manche Dokumente, die fürs Standesamt benötigt werden, nur drei Monate gültig, sodass man sie leider nicht jetzt schon besorgen und übersetzen lassen kann.
Unser Standesamt braucht laut Auskunft etwa sechs bis acht Wochen für die Bearbeitung, und man hat dann, wie sonst auch, sechs Monate Zeit, um zu heiraten.
Da das Heiratsvisum zusammen mit der Familienzusammenführung bearbeitet wird (bzw. es eine Kategorie ist), vermuten wir, dass die Wartezeiten ähnlich sind. Ich habe hier von i.d.R. 15 bis 18 Monaten gelesen. Und außerdem öfter dass dann der Termin nach Erhalt der Email schon nach zwei Wochen stattfand..Unterschiedliches habe ich auch dazu gelesen, ob man einen Termin dabei zugeteilt bekommt oder selbst auswählen darf.
Abgesehen von den langen Wartezeiten ist das Ganze also wirklich sehr frustrierend, weil man (nach meinem aktuellen Wissensstand) einfach nicht genau wissen kann, wann der richtige Zeitpunkt ist, alles zu starten. Wir haben wirklich Sorge, es zu früh oder zu spät zu machen.
Deshalb würde ich mich auch sehr über Erfahrungsberichte freuen. Vielleicht können wir uns auch weiter austauschen oder auf dem Laufenden halten, wenn ihr neue Informationen habt oder wir welche bekommen. Mein Verlobter schaut aktuell in marokkanischen Facebook-Gruppe zum Thema, um noch mehr herauszufinden.
Liebe Grüße
Hallo Blossom,
vielen Dank für Deine Nachricht. Lass uns unbedingt den ganzen Prozess über in Kontakt bleiben (siehe PN).
Ja, genau so sehen wir das auch mit der wahrscheinlichen (aber nicht sicheren) Wartezeit von 15-18 Monaten und Deinen anderen Punkten. Ich werde die Tage mal das Standesamt anhauen, um zu erfahren, ob man den Zwischenbescheid auch ganz schnell nach Anmeldung bekommen kann (den man dann Anstelle der eigentlichen Anmeldung in Marokko als vorläufigen Nachweis beim Visumstermin vorlegen kann). Dass die so wenige Informationen geben, empfinde ich als unverschämt. Das der Zwischenbescheid überhaupt existiert, steht auf manchen, nicht allen Seiten, und nähere Auskunft dazu gibt es meines Wissens nach nirgendwo.
Liebe Grüße
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(18.11.2025, 06:41)Thomas Friedrich schrieb: Hallo junges Paar,
wir haben einen eigenen Threat worin Fragen zu diesem Thema beantwortet werden und auch schon beantwortet wurden.
Schaut mal bei
https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=1499
Enes wird Euch Eure Fragen hilfreich beantworten.
. Vielen Dank Thomas! Wir wollen aber in Deutschland heiraten, nicht in Marokko. Dafür gibt es mehrere Gründe. Z. B. kann der marokkanische Teil dann ja direkt im Land bleiben, was für frisch Verheiratete schön ist. Euren Thread fand ich aber auch hilfreich und habe ihn mit großem Interesse gelesen.
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[Erste Nachricht von Enes]
[...]
(20.11.2025, 14:29)Enes zweite Nachricht schrieb: [...] In meinem Beitrag vorher habe ich erwähnt gehabt, dass ich die Familienzusammenführung vor der Hochzeit beantragt habe. Einfach deshalb, damit ich nach der Hochzeit nicht so lange warten musste. Der Partner bekommt einen Termin per E-Mail. Der Termin ist nicht frei wählbar. Die Terminvergabe vor dem Termin ist bei jedem unterschiedlich. Manchmal ist der Abstand sehr klein, manchmal sehr groß. Der Partner sollte daher niemals in dieser Zeitspanne anfangen deutsch zu lernen. Das kann böse enden. Denn beim Termin muss der Partner das A1 Zertifikat vorlegen.
Für den Termin habe ich 15 Monate insgesamt gewartet. Die Email für den Termin habe ich natürlich ein oder zwei Monate vorher bekommen. An dem Tag hat meine Frau alle Dokumente abgegeben. Die Bearbeitung für das Visum hat zusätzlich 3,5 Monate gedauert. Beim 2. Termin hat sie dann das Visum für 3 Monate erhalten. Nach der Ankunft in Deutschland meldest du den Partner im Einwohnermeldeamt an, nachdem du deinem Vermieter die Info gegeben hast. Gleichzeitig kannst du auch einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragen. Danach erhält der Partner in der Regel einen Aufenthaltstitel für ein Jahr.
Hallo Enes, erneut vielen Dank Deinem Mann und Dir für Eure hilfreichen und auswführlichen Hinweise!
Ich will Deinen Argumenten gar nicht widersprechen. Für uns ist aber das Ehevisum die richtige Wahl. Meine Verlobte hat tatsächlich schon das A1 Zertifikat (stimme voll zu, dass es unzumutbar wäre, dass während dem Prozess zu machen), allerdings wird es beim Visumstermin höchstwahrscheinlich bereits etwa 18 Monate alt sein, wobei auf der Botschaftsseite steht, dass es nicht älter als 12 Monate sein sollte... ist das schlimm?
Die 3 Monate in Deutschland MÜSSEN ausreichen, denn Du hast komplett recht, dass wir keinesfalls ein zweites mal das Visum beantragen wollen.
"Die Email für den Termin habe ich natürlich ein oder zwei Monate vorher bekommen." -- ich hoffe, dass das bei uns auch so sein wird. Die Anmeldung braucht ja mindestens 6 Wochen zur Bearbeitung. Den Zwischenbescheid bekämen wir hoffentlich früher vom Standesamt. Und meine Verlobte müsste ja auch ihre nur 3 Monate "haltbaren" Dokumente kurz nach der Terminvergabe produzieren. Wir hoffen einfach, dass wir eine mögliche Timeline von den marokkanischen und deutschen Behörden bekommen und uns keine Steine in den Weg gelegt werden.
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Ich bin ein Mann.
Tatsächlich habe ich das auch hier gelesen:
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/2705948-2705948?isLocal=false&isPreview=false&openAccordionId=item-2705948-2-panel
Ich kann dir leider nicht genau sagen, ob die deswegen Probleme machen werden. Von anderen Usern, denen ich momentan helfe, habe ich mitbekommen, dass sie die Papiere erneut besorgen müssen, da sie abgelaufen sind. Aber ich habe weiter unten auch das hier gelesen:
Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung überprüft.
Was ich in all den Behördengängen gelernt habe, ist, dass Beamte es lieben nach Lücken zu suchen, um Menschen wie dir und mir das Leben zu erschweren. Ich musste z.B. ein Dokument erneut übersetzen lassen, da mein Name falsch übersetzt worden ist, weshalb das Familiengericht das Dokument nicht akzeptiert hatte. Es wäre von daher ärgerlich, wenn das Visum aufgrund eines Dokumentes abgelehnt wird. Viel Glück.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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(21.11.2025, 19:34)Enes schrieb: Ich bin ein Mann.
Tatsächlich habe ich das auch hier gelesen:
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/2705948-2705948?isLocal=false&isPreview=false&openAccordionId=item-2705948-2-panel
Ich kann dir leider nicht genau sagen, ob die deswegen Probleme machen werden. Von anderen Usern, denen ich momentan helfe, habe ich mitbekommen, dass sie die Papiere erneut besorgen müssen, da sie abgelaufen sind. Aber ich habe weiter unten auch das hier gelesen:
Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung überprüft.
Was ich in all den Behördengängen gelernt habe, ist, dass Beamte es lieben nach Lücken zu suchen, um Menschen wie dir und mir das Leben zu erschweren. Ich musste z.B. ein Dokument erneut übersetzen lassen, da mein Name falsch übersetzt worden ist, weshalb das Familiengericht das Dokument nicht akzeptiert hatte. Es wäre von daher ärgerlich, wenn das Visum aufgrund eines Dokumentes abgelehnt wird. Viel Glück. Sorry Enes, ich bin irgendwie durcheinandergekommen! Ich habe tatsächlich gerade eine Mail an die Botschaft in Rabat geschickt, um mich bzgl. des A1 Zertifikats zu erkundigen also wie tolerant die da sind. Fließend Deutsch spricht meine Verlobte sicherlich nicht. A1 Niveau halt etwa. Genau, das habe ich auch gelesen. An anderer Stelle wird hervorgehoben, dass auch ein abgeschlossener Masterstudiengang, welcher Arbeit in Deutschland erleichtern sollte, als Substitut für A1 gelten kann. Schade, dass das alles auf Eigenermessen der Beamten zu basieren scheint und man sich dann komplett nackt und ausgeliefert fühlen muss, wenn die Beamten die komplette Macht haben über seine nahe Zukunft zu entscheiden.
Also nehme ich an, dass Dein Name vom Arabischen ins Deutsche falsch übersetzt wurde und dann in Deutschland abgelehnt wurde? Ja, wir geben uns Mühe. Vielen Dank für Deine Antworten.
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Nein, tatsächlich umgekehrt. Ich habe in Marokko geheiratet. Daher musste ich den Nachweis für die Staatsangehörigkeit und das Dokument, was ich als Austausch für das Ehefähigkeitszeugnis erhalten habe, ins arabische übersetzen lassen. Dummerweise hat die Übersetzerin einen Fehler gemacht. Je nachdem wo man die Zeichen platziert, ändert sich die Aussprache. Statt Enes wurde es dann Ines. Dabei ist mein Name sehr typisch. Jeder Araber kennt den Namen. Es war pure Absicht seitens des Übersetzers. Das mit dem Zertifikat ist halt so eine Sache des Ermessens. Wie du schon bereit erwähnt hast. Sie sitzen am längeren Hebel.
Ps: Wenn du alle Lücken schließen möchtest, dann solltest du eventuell in Erwägung ziehen, über einen A2 Kurs nachzudenken. Erstens ist A2 höher als A1 und zweitens gibst du dem Beamten keine offene Angriffsflächen.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
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@jungesPaar:
Aufgrund meiner Erfahrungen (jedoch sehr lange her) würde ich euch auch zur Eheschließung in Marokko raten.
Die Papiere durften schon damals unbedingt nicht älter als 3 Monate sein. Ansonsten mussten sie neu gemacht werden.
Und die Papiere ließ ich dort ins ARABISCHE übersetzen, Französisch wurde abgelehnt.
Ich würde nicht in Betracht ziehen, A1 durch einen Master „aufzuwiegen“.
A2 ist auf jeden Fall noch besser, falls Zeit vorhanden.
Danach aber unbedingt die Eheschließung für D anerkennen lassen, sonst seid ihr nur in Marokko verheiratet.
Und ein weiterer Grund: Bei der Feier in Marokko kann die marokkanische Familie mitfeiern! Für D bräuchten die alle ein Visum, was sehr schwer wäre!!
Und ich persönlich finde, in Marokko feiert man schöner!
@Enes:
Unglaublich, dass der Übersetzer deinen Namen nicht kannte! Entweder schlampig gearbeitet - oder nicht intelligent…
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An Enes:
Verstehe. Ja, das ist echt mies. Schön, dass es am Ende trotzdem irgendwie geklappt hat.
Das mit A2 ist eine super Idee, welche wir mal erwägen werden!!
An bulbulla:
Alles richtig, kann und will ich gar nicht widersprechen, aber das Ehevisum existiert doch aus einem Grund. Also es kann doch nicht sein, dass das angeboten wird als regulärer Weg, aber es einfach in jeglicher Hinsicht ungeeignet ist. Wir erhoffen uns davon u. A., dass meiner Verlobte, dann Frau, in Deutschland bleiben kann nach der Eheschließung. Danke auch für Deine Bestätigung des A2-Tipps und das Abraten vom Master-Ersatz. Damit würde ich mich auch nicht wohlfühlen, außer die Botschaft meldet sich bei mir, dass das sicher vollkommen okay sein wird..
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