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Hallo,
hat jemand Erfahrung mit dem Finznzamt bzgl. einer Zusammenveranlagung, wenn die Ehefrau aktuell noch in Marokko lebt ?
Wird das anerkannt oder nicht ?
Vielen Dank ........ Nilio !
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Hallo.
Das ist nicht so einfach zu beantworten.
Ist Deine Frau überhaupt steuerpflichtig?
Hat sie ein Einkommen? Oberhalb oder unterhalb der marokkanischen Steuergrenze?
Sie sollte dem dt. Finanzamt gegenüber Nachweise darüber erbringen.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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(10.04.2026, 13:24)nilio@aol.com schrieb: Hallo,
hat jemand Erfahrung mit dem Finznzamt bzgl. einer Zusammenveranlagung, wenn die Ehefrau aktuell noch in Marokko lebt ?
Hallo,
das sollte nur möglich sein, wenn beide Ehepartner einen Wohnsitz in Deutschland haben und beide in Deutschland steuerpflichtig sind. Das könnte durchaus schwierig bis unmöglich sein, da Marokko zudem als Drittland gilt.
MfG
Marco Wensauer