Aufenthaltserlaubnis
#1
Hallo liebe Mitstreiter!
Gerne möchte ich einen marokkanischen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten.
Ein marrokanisches Devisenkonto konnte ich auch als Tourist eröffnen und werde darauf 800 Euro monatlich von Deutschland aus überweisen.
Nach meinen Informationen braucht man kein polizeiliches Führungszeugnis bei einem Erstantrag.
Alle anderen Unterlagen kann ich mir hier in Marokko besorgen.
Allerdings ist es schwierig mit der DGSN oder DSN Kontakt herzustellen.
Unter der offiziell im Internet angegebenen Telefonnummer 0537724011 a 17 erhält man die Auskunft dies sei die falsche Nummer.
Eine Anfrage über die EmE-Mail-Adresse dgsn.marocaine@gmail.com blieb unbeantwortet.

Wer hat Erfahrung in dieser Angelegenheit?

Braucht man einen Termin bei der Direction de la Surete Nationale oder kann man einfach zu den Öffnungszeiten hingehen?
Wer kennt die Öffnungszeiten?
Wer kennt die genaue Anschrift in Rabat?
Kann man den Antrag auch postalisch einreichen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ist es besser einen Anwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen?

Vielen Dank für eure Antworten!!!
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#2
Meines Wissens gibt es verschiedene Arten von Residenzen in Marokko. Abhängig nach dem Zweck Aufenthaltes. 
Es wird unterschieden, ob es um einen Ruhestandswohnsitz geht, ob Immobilienerwerb ansteht oder ob eine unternehmerische/angestellte Tätigkeit geplant ist. Familienzuzug ist auch ein Kriterium
Voraussetzung: Marokkanisches Führungszeugnis, Wohnungsnachweis und Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (z.B. Rente/Einkommensnachweis)
Stand der Information: Februar 2018, Ort: Beni-Mellal, Direction de la Surete Nationale.
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#3
Danke für die Antwort, damit sind
leider nicht meine Fragen beantwortet. 
Ein Führungszeugnis ist erst bei einem Folgeantrag für einen zehnjährigen Aufenthalt erforderlich.
Außerdem ist anstelle von Immobilienbesitz ein Mietvertrag ausreichend.
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#4
Ich bin fündig geworden. 
Die Unterlagen sind bei der " Nationalen Sicherheit" oder der "Königlichen Gendarmerie" abzugeben, die am Nächsten zum Wohnort des Antragsteller liegen.
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#5
(31.07.2018, 17:51)klecker schrieb: Ich bin fündig geworden. 
Die Unterlagen sind bei der " Nationalen Sicherheit" oder der "Königlichen Gendarmerie" abzugeben, die am Nächsten zum Wohnort des Antragsteller liegen.

... eben von dort habe ich meine Informationen, Ma-23000 Beni-Mellal, Direction de la Surete Nationale. Wie oben geschrieben, direkt vom Sachbearbeiter.
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#6
Obwohl alles nach Rabat geschickt wird, scheinen die Erfordernisse doch zu variieren, Markus. Manchmal sind deutsche übersetzte Einkommensnachweise der letzten drei Monate erforderlich, manchmal werden Zahlungseingänge der letzten drei Monate auf ein marokkanisches Devisenkonto in Höhe von etwa 800 Euro monatlich erfragt. Zusätzlich ist manchmal ein Krankenversicherungsschutz erforderlich. Auch mit dem polizeilichen Führungszeugnis scheint es Unterschiede zu geben.

Wo hast du dein Führungszeugnis beantragt?

Wie lange dauert die ganze Prozedur?
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#7
Thumbs Up 
Das Polizeiliche Führungszeugnis muss man in Rabat beantragen. Ist alles schon eine Weile her bei mir, da sich dort vieles verändert, weiss ich nicht genau wo das heute ist. 
Damals bin ich nach Rabat gefahren, das Büro dort machte 10:00 auf. Ich war um 09:00 dort. Antrag als erster ausgefüllt, Pass kopiert, Zettel bekommen, dass ich um 13:00 nochmals kommen sollte .... -> 15:00 kurz vor Schalterschluss hatte ich das Papier und bin wieder 300 km heim gefahren. In der Ruhe liegt die Kraft!
Dann habe ich alles mit den übrigen Papieren in Beni-Mellal abgegeben (ich habe dir auch noch eine PN geschickt, lies die mal!!!).
Ein paar Tage später sind wir zurück an den Bodensee gefahren. 3 Monate in Europa, dann wieder nach Marokko. Am dritten Tag konnte die Papiere abholen. 
Das war's ...
Klar, Unterlagen in deutscher Sprache müssen in Marokko übersetzt werden.
Wo die Stelle für Pol.Führungszeugnisse jetzt ist und die Adressen zertifizierter Übersetzer in Rabat, da hilft dir die Deutsche Botschaft sicherlich weiter, bin da nicht auf dem Laufenden!
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#8
Hallo Klecker,

wundere Dich nicht darüber, dass Deine Emailanfrage unbeantwortet blieb.
Marokkanische Behörden antworten (leider) zu 95% nicht auf schriftliche Anfragen.
Bei Faxen ist die Antwortquote höher!

Beim Erstantrag benötigst Du auch ein dt. Führungszeugnis, was, bei Inhalten, übersetzt werden muß.
Der Antrag wird bei der zuständigen Polizei/Gendarmerie beantragt.
Du kannst dort ohne Termin während den normalen Öffnungszeiten hingehen.
Die Bearbeitung dauert etwa zwei bis drei Monate.
Du bekommst aber ein bis drei Tage nach Abgabe Deiner Unterlagen eine Bestätigung, die eine ähnliche Funktion hat wie die C.S.J. selber.
Ein Anwalt ist nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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