Aufenthalt in Marokko
#1
Hallo ,

Kann man - mit dem normalen Touristen  Visum -  immer noch mehr als 2 x 90 Tage pro Jahr einreisen oder hat sich das inzwischen geändert ? Also mehr als 180 Tage Jahres - Aufenthalt in Marokko ( ohne Auto ) oder ist das nicht mehr erlaubt ? 

Danke für Eure Info ,
LG

Franzi
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#2
Hallo franci,

zuerst sollten wir einmal klären, was du unter Visum verstehst.

Laut Auswärtigem Amt benötigen Deutsche Staatsangehörige als Tourist kein Visum zu Einreise nach Marokko
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reise...#content_3
...
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.

Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.



Das Marokkanische Außenministerium meint:
Das Visum ist eine von der zuständigen marokkanischen Behörde ausgestellte Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum auf marokkanischem Hoheitsgebiet. Sie wird durch die Anbringung eines speziellen und gesicherten "Visum"-Aufklebers sichtbar gemacht.


Also jetzt meine Frage:

Hast du einen Visum-Aufkleber (von den marokkanischen Behörden ausgestellt) in deinem Reispass oder nicht?
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#3
Hallo Gero ,

nein ,wie gewöhnlich  nur Stempel ....
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#4
Ich verstehe es also so:

Du hast dir kein gesondertes Visa außerhalb von Marokko bei irgendeiner marokkanischen Botschaft bzw. Konsulat (zB. in Deutschland) besorgt, sondern du warst schon mal als visa-freier Tourist/in in Marokko und du hast bei der Einreise und bei der Ausreise jeweils einen Einreise- bzw. Ausreise-Stempel in deinen Pass erhalten.

Personen die kein Visa benötigen, wie zB. Deutsche, Österreicher, Schweizer, usw.
 (die vollständige Liste findest du hier: https://www.consulat.ma/de/liste-der-lae...benoetigen), 
können als Tourist einreisen, bekommen einen Einreisestempel in den Pass, und können dann 90 Tage in Marokko bleiben. 

Vor Ablauf der 90 Tage müssen sie wieder aus Marokko ausreisen. Bei der Ausreise bekommen sie einen Ausreise-Stempel in den Pass.

Wenn sie das Land verlassen haben, können sie gleich wieder als Tourist einreisen. Und das darf man scheinbar unbegrenzt oft machen, wie ich es verstanden aber noch nie praktiziert habe. (Hallo, wer vom Forum kann das bestätigen, wer weiß das genau??)

Ob auch am gleichen Tag eine Wiedereinreise erlaubt ist, weil man nur in die spanischen Exklaven Ceuta bzw. Melilla im Norden von Marokko ausgereist ist, kann ich nicht sagen. (Hallo, wer vom Forum wer weiß das genau??)

Wer als Tourist länger als 3 Monate in Marokko bleiben will, kann versuchen, bei der Polizei (der „Direction Générale de la Sûreté Nationale“) unter Angabe von Gründen eine Verlängerung auf bis maximal 6 Monate zu bekommen. Das hatte ich früher schon einmal gemacht und auch erhalten.

Hinweis vom Auswärtigem Amt (Deutschland):
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Grüße, Gero
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#5
Hallo Gero ,

Genauso ist es , ich hatte mich in Bezug auf das Visa falsch ausgedrückt.

Ich zitiere Dich jetzt mal ......

Personen die kein Visa benötigen, wie zB. Deutsche, Österreicher, Schweizer, usw.
 (die vollständige Liste findest du hier: https://www.consulat.ma/de/liste-der-lae...benoetigen), 

können als Tourist einreisen, bekommen einen Einreisestempel in den Pass, und können dann 90 Tage in Marokko bleiben. 


Vor Ablauf der 90 Tage müssen sie wieder aus Marokko ausreisen. Bei der Ausreise bekommen sie einen Ausreise-Stempel in den Pass. - Das ist klar  Wink

aber  genau das hier ist meine Frage  :

Wenn sie das Land verlassen haben, können sie gleich wieder als Tourist einreisen. Und das darf man scheinbar unbegrenzt oft machen, wie ich es verstanden aber noch nie praktiziert habe. (Hallo, wer vom Forum kann das bestätigen, wer weiß das genau??)"

da hätte ich gerne eine Antwort   Smile
Liebe Grüße und danke
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#6
Hallo Franci,

ja, Du kannst so oft wie Du willst wieder einreisen.
Zur Ausreise genügt es in eine der beiden marok. Exclaven kurzfristig auszureisen.
Bei der Ausreise wird meist darauf hingewiesen, dass Du nicht direkt wieder einreisen darfst (weil Ceuta und Melilla ja nicht Spanien sondern besetztes Marokko sind) aber die Wiedereinreise funktioniert immer problemlos.
Ich selber habe zwar eine c.s.j., bin aber oft mit Bekannten unterwegs, die das so seit Jahren handhaben.



Beste Grüße aus Errachidia,


Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#7
Hallo Thomas ,

Danke Dir (:

Ist das nur geduldet ( vorher war es doch so , dass man nur 180 Tage pro Jahr hier verbringen konnte als Touri ) ? Oder ist das offiziell ?

Liebe Grüße ,

Franci
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#8
Hallo Franci,

Du kannst, ganz offiziell, nachdem Du außerhalb Marokko´s warst, wieder einreisen und für weitere  90 Tage im Land verweilen.
(Und das auch länger als insges. 180 Tage)





Beste Grüße aus Errachidia,


Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#9
Danke Thomas ,

auch wenn Du mir jetzt dazu keine öffentliche Quelle nennen kannst geh ich mal davon aus , dass es so ist......

Das hat sich dann aber doch im Vergleich zu den vorherigen Jahren ( positiv ) geändert....(;

Liebe Grüße , 

Franci
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#10
Hallo Franci,
Thomas braucht keine offiziellen Quellen nennen, er weiß das, er kennt sich diesbezüglich bestens aus, weil er schon sehr lange in Marokko lebt, viel herumkommt und daher große Erfahrung hat.
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#11
Hallo Franci,

marokkanische Behörden antworten zu 90% nicht auf schriftliche Anfragen.
Daher gibt es viele Dinge bei denen man nicht auf "öffentliche Quellen" verweisen kann.
Dass die Wiedereinreise gelingt beruht auf meiner mehr als 15 Jährigen Erfahrung beim Grenzgehen (nicht wegen mir selber aber oft mit mir) und den mündlichen Aussagen von Grenzpolizisten.



Alles Gute!



Thomas
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#12
Zur Information und als Warnung:

Ein Iraker, hat aber einen niederländischen Pass, 
ist am 23.11.2019 per Flugzeug in Agadir eingereist und wollte am 25.02.2020 wieder zurück nach Holland fliegen.
Bei der Ausreise am 25.02.2020 wurde er am Flughafen Agadir bei der Pass-Kontrolle festgenommen, weil er sich damit 94 Tage in Marokko aufgehalten hat, 
das sind 4 Tage zu viel. 
Eine Verlängerung seines Aufenthalts hatte er nicht vorher bei der Polizei / Aufenthaltsbehörde beantragt.

Der Rückflug wurde ihm verweigert. Er musste sich am übernächsten Tag vor Gericht einfinden.

Bis dahin durfte er sich frei bewegen und musste sich selbst versorgen.
Sein gebuchter Flug ist aber futsch, er musste sich selbst einen neuen Flug besorgen.
Außerdem bekam er vom Gericht eine Geldstrafe von 6.000 Dirham aufgebrummt, die er vor seinem Rückflug zahlen musste.

Diesen Vorfall hat er uns selbst erzählt.
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#13
Hallo Gerhard,
wie wirkt sich denn das momentane Ausgehverbot auf Dein persönliches Leben/Aufenthalt in Marokko aus?
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#14
Hallo zusammen,

ich kann das was Thomas schrieb nur bestätigen, hier in Raum Nador ist es bei vielen Auswanderern Gang und Gebe alle 3 Monate nach Melilla über die Grenze aus und direkt wieder einzureisen. Manche praktizieren dies schon über Jahre hinweg, ohne das es irgendwie unterbunden wird. Was ich allerdings auch bestätigen kann ist, dass die Grenzbeamten es immer mal wieder versuchen einem auszureden, da dies keine "richtige" Ausreise darstelle. Das ist natürlich vollkommener Unsinn und der Ausreisestempel muss erteilt werden.

Was die Ausgangssperre in Marokko betrifft, so erachte ich diese als relativ aushaltbar. Solange man seine schriftliche Erlaubnis vom jeweiligen Ortsvorsteher bei sich trägt, kann man sich von morgens bis 18 Uhr relativ frei bewegen und seine Erledigungen machen. Natürlich gibt es alle paar Meter Straßensperren, mobile Patrollien und zivile Beamte, die einen kontrollieren aber das ist ja Sinn des Ganzen.
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#15
Hallo und Guten Tag, mein Name ist Volker bin 68 Jahre jung und alleinstehender Rentner. Ich würde sehr gerne nach Marokko auswandern, habe aber überhaupt keine Ahnung wie das ganze funktioniert. Wer könnte mir da ,bevor ich das tue mit Informationen behilflich sein . Sollte meine Rechtschreibung nicht so korrekt sein liegt das daran ,das ich Legastheniker bin also Sorry! Wenn ein paar Worte nicht ganz stimmen sollten.
Also so es jemanden gibt der mir da helfen kann ,würde ich mich sehr freuen eine Antwort zu erhalten

Liebe Grüße an alle Volker Kiss
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#16
Hallo Volker,

willkommen im Marokkoforum!

Deine Frage ist nicht in Kürze zu beantworten.

Worauf ich immer hinweise ist, dass die Finanzierung gesichert sein muss!

Das ist der Grund woran die meisten Umzügler nach einigen Monaten/Jahren scheitern und zur Rückkehr gezwungen sind.

Prüfe, ob Du genügend Einkommen hast womit Du Deinen Lebensunterhalt hier bestreiten kannst!

Dann solltest Du schon einige male (am besten über längere Zeit) in Marokko gewesen sein.

Wer hier nur kurzfristig in den Ferien nur in Feriengebieten war, kennt Marokko nur von (s)einer (schönsten) Seite.

Hast Du das schon hinter Dir?


Weißt Du wohin Du möchtest oder suchst Du noch?

Wohnung mieten oder kaufen?





.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#17
(17.04.2021, 17:01)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Volker,

willkommen im Marokkoforum!

Deine Frage ist nicht in Kürze zu beantworten.

Worauf ich immer hinweise ist, dass die Finanzierung gesichert sein muss!

Das ist der Hrund woran die meisten Umzügler nach einigen Monaten/Jahren scheitern und zur Rückkehr gezwungen sind.

Prüfe, ob Du genügend Einkommen hast womit Du Deinen Lebensunterhalt hier bestreiten kannst!

Dann solltest Du schon einige male (am besten über längere Zeit) in Marokko gewesen sein.

Wer hier nur kurzfristig in den Ferien nur in Feriengebieten war, kennt Marokko nur von (s)einer (schönsten) Seite.

Hast Du das schon hinter Dir?


Weißt Du wohin Du möchtest oder suchst Du noch?

Wohnung mieten oder kaufen?





.


Hallo und willkommen,

weshalb suchst du dir Marokko aus? Wäre interessant zu hören.
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#18
(07.03.2020, 22:15)Gero schrieb: Zur Information und als Warnung:

Ein Iraker, hat aber einen niederländischen Pass, 
ist am 23.11.2019 per Flugzeug in Agadir eingereist und wollte am 25.02.2020 wieder zurück nach Holland fliegen.
Bei der Ausreise am 25.02.2020 wurde er am Flughafen Agadir bei der Pass-Kontrolle festgenommen, weil er sich damit 94 Tage in Marokko aufgehalten hat, 
das sind 4 Tage zu viel. 
Eine Verlängerung seines Aufenthalts hatte er nicht vorher bei der Polizei / Aufenthaltsbehörde beantragt.

Der Rückflug wurde ihm verweigert. Er musste sich am übernächsten Tag vor Gericht einfinden.

Bis dahin durfte er sich frei bewegen und musste sich selbst versorgen.
Sein gebuchter Flug ist aber futsch, er musste sich selbst einen neuen Flug besorgen.
Außerdem bekam er vom Gericht eine Geldstrafe von 6.000 Dirham aufgebrummt, die er vor seinem Rückflug zahlen musste.

Diesen Vorfall hat er uns selbst erzählt.
Glück gehabt mit 600€ Strafe..... Eben Iraker in Marokko...?
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#19
Überlicherweise kosten diese Strafen zwischen 1.000,00 und 1.500,00 Dirham, unabhängig von der Länge des Überziehens.





.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#20
Hier mal eine Quelle zu den juristischen Konsequenzen einer Überziehung des Aufenthalts:

http://gadem-guide-juridique.info/sejour...rregulier/

Die Strafen reichen theoretisch bis zu 30000DH und 12 Monate Gefängnis. Bei einer Überziehung von wenigen Tagen und zumindest dem Versuch der Ausreise ist eher mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen. Trotzdem könnte es bei einer Wiedereinreise Probleme geben.

Da hier immer wieder von Schwierigkeiten wie verschleppter Bearbeitung beim Antrag der Carte de résidence berichtet wird, so scheint das ein regionales Problem zu sein. In Rabat ging das schnell und ohne Schmiergelzahlungen vonstatten. Überhaupt machte die Polizeidirektion einen sehr professionellen Eindruck.Zu beachten ist allerdings die recht hohe Gebühr von 1000DH für die Aufenthaltserlaubnis. Möglich, dass es bei Familienzusammenführung zu einem marokkanischen Partner schneller geht als bei einem "Langzeittouristen" ohne nachweisbares Einkommen in Marokko.
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