26.03.2019, 22:11
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin hat eine Stelle in Marokko, befristet für 3 Jahre. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Ich möchte meine Elternzeit zeitgleich nehmen und für die Zeit in Marokko leben.
Habt ihr Erfahrung ob es diesbezüglich Probleme bei der Erteilung des Aufenthaltserlaubnis gibt da wir ja nicht verheiratet sind?
Vielen Dank und viele Grüße
meine Lebensgefährtin hat eine Stelle in Marokko, befristet für 3 Jahre. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Ich möchte meine Elternzeit zeitgleich nehmen und für die Zeit in Marokko leben.
Habt ihr Erfahrung ob es diesbezüglich Probleme bei der Erteilung des Aufenthaltserlaubnis gibt da wir ja nicht verheiratet sind?
Vielen Dank und viele Grüße