Wohnungskauf «achat de clé »?
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(18.09.2022, 23:55)Mike schrieb:  Die 600.000 Dh gehen allerdings nicht an den Besitzer, sondern an den Vormieter, der die Summe bei seinem Einzug bezahlt hat und sie jetzt wiederhaben möchte. Umgekehrt hat der neue Mieter das Recht sie von seinem eventuellen Nachfolger zu verlangen, sofern der bereit ist zu zahlen. Der Eigentümer hat das Recht, die Miete alle 3 Jahren um maximal 8% zu erhöhen, was immerhin unterhalb der Inflationsrate liegt. 

Hallo, 
an der Stelle würde ich bereits die Flucht ergreifen, den das bedeutet bereits das der Eigentümer die Summe nicht zurückzahlen kann oder konnte. Hier wird ein neuer Nachmieter gesucht, der den vorgehenden Mieter ablöst. Ist durchaus normal und auch nicht sehr aussergewöhnlich, es ist sogar mehr oder weniger Normal das der Vormieter eine höhere Summe erhält als vorher Hinterlegt hat, das er überhaupt die Wohnung verlässt.
MfG

Marco Wensauer
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Wohnungskauf «achat de clé »? - von Mike - 17.09.2022, 21:13
RE: Wohnungskauf «achat de clé »? - von Marc99 - 19.09.2022, 07:20

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