Mit Camper Auffenhalt verlängern?
#5
Da wir hier beim Verlängern sind, hätte ich eine Frage zur Berechnung der 180 Tage /Jahr, die ein ausländisches Fzg. in Marokko bleiben darf.
Habe dazu 2 Versionen gehört:
Version 1- am Einreisetag werden 360 Tage zurückgerechnet, wie viele Tage davon das Auto in Marokko war
Version 2- es geht nach Kalenderjahr, d.h. am 1. Januar wird der "Zähler" auf 0 gestellt.
Würde mich freuen wenn da jemand genaueres weiß.
Beste Grüße
Friedel
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RE: Mit Camper Auffenhalt verlängern? - von bahmrani - 25.10.2022, 10:27

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