16.03.2020, 00:05
Das erklärt sicher noch nicht alle Fragen, auf die viele gerne eine Antwort wollen, aber zumindest einen Teil.
Der Rest wird sich hoffentlich bald ergeben
Was Reisende jetzt wissen müssen
Coronavirus in Europa und weltweit
Süddeutsche Zeitung
15. März 2020, 13:54 Uhr
https://www.sueddeutsche.de/reise/corona...-1.4815839
…
Wer kommt für die Zusatzkosten auf, wenn Urlauber länger als gedacht im Hotel oder auf dem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne festsitzen?
Hier sind wieder Pauschalurlauber besser abgesichert: Müssen sie während ihrer regulären Reisezeit in Quarantäne, könnten sie diese als Mangel anführen und Geld zurückerhalten. Allerdings müssten sie das gleich vor Ort ihrem Veranstalter mitteilen, der wiederum versuchen könnte, den Betrag von den Behörden wiederzuholen, welche die Quarantäne angeordnet hatten. Außerdem sieht der Paragraf 651q BGB eine Beistandspflicht des Veranstalters vor, erklärt Rechtsexperte Degott: Ein Pauschalreiseanbieter müsse etwa dafür sorgen, dass seine Kunden mit anderen Rückflügen als geplant nach Hause kommen. Müssen die Gäste länger in Quarantäne bleiben, als ihre Zimmer gebucht sind, und fordert der Hotelbetreiber Geld, sollten die Urlauber nicht zahlen: Hier steht der Staat in der Pflicht, der die Quarantäne angeordnet hat. Daher müssten auch Individualreisende nicht für ihren längeren Zwangsaufenthalt zahlen - aber wohl für andere Rückflüge, außer die Airline zeigt sich kulant.
Was rät das Auswärtige Amt?
• …
• Reisende sollten sich in die Krisenvorsorgeliste des Amtes eintragen und sich während des Aufenthalts über die Lage im Land auf dem Laufenden halten, zum Beispiel über die Sicher Reisen App des Amtes.
• …
• Zudem warnt das Auswärtige Amt, man solle bei Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch den Veranstalter oder die Bundesregierung rechnen, sondern den Anweisungen der lokalen Gesundheitsbehörden nachkommen.
…
Corona-Virus: Wer zahlt, wenn man im Urlaub …?
Reisen & Urlaub - 3. März 2020
https://www.smartlaw.de/rechtsnews/reise...aene-sitzt
Was passiert, wenn ich an meinem Urlaubsort im Hotel wegen eines Corona Virus Falls unter Quarantäne gestellt werde?
Wer zahlt für Aufenthalt und neuen Rückflug?
Was gilt arbeitsrechtlich?
...
Der Rest wird sich hoffentlich bald ergeben
Was Reisende jetzt wissen müssen
Coronavirus in Europa und weltweit
Süddeutsche Zeitung
15. März 2020, 13:54 Uhr
https://www.sueddeutsche.de/reise/corona...-1.4815839
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Wer kommt für die Zusatzkosten auf, wenn Urlauber länger als gedacht im Hotel oder auf dem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne festsitzen?
Hier sind wieder Pauschalurlauber besser abgesichert: Müssen sie während ihrer regulären Reisezeit in Quarantäne, könnten sie diese als Mangel anführen und Geld zurückerhalten. Allerdings müssten sie das gleich vor Ort ihrem Veranstalter mitteilen, der wiederum versuchen könnte, den Betrag von den Behörden wiederzuholen, welche die Quarantäne angeordnet hatten. Außerdem sieht der Paragraf 651q BGB eine Beistandspflicht des Veranstalters vor, erklärt Rechtsexperte Degott: Ein Pauschalreiseanbieter müsse etwa dafür sorgen, dass seine Kunden mit anderen Rückflügen als geplant nach Hause kommen. Müssen die Gäste länger in Quarantäne bleiben, als ihre Zimmer gebucht sind, und fordert der Hotelbetreiber Geld, sollten die Urlauber nicht zahlen: Hier steht der Staat in der Pflicht, der die Quarantäne angeordnet hat. Daher müssten auch Individualreisende nicht für ihren längeren Zwangsaufenthalt zahlen - aber wohl für andere Rückflüge, außer die Airline zeigt sich kulant.
Was rät das Auswärtige Amt?
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• Reisende sollten sich in die Krisenvorsorgeliste des Amtes eintragen und sich während des Aufenthalts über die Lage im Land auf dem Laufenden halten, zum Beispiel über die Sicher Reisen App des Amtes.
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• Zudem warnt das Auswärtige Amt, man solle bei Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch den Veranstalter oder die Bundesregierung rechnen, sondern den Anweisungen der lokalen Gesundheitsbehörden nachkommen.
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Corona-Virus: Wer zahlt, wenn man im Urlaub …?
Reisen & Urlaub - 3. März 2020
https://www.smartlaw.de/rechtsnews/reise...aene-sitzt
Was passiert, wenn ich an meinem Urlaubsort im Hotel wegen eines Corona Virus Falls unter Quarantäne gestellt werde?
Wer zahlt für Aufenthalt und neuen Rückflug?
Was gilt arbeitsrechtlich?
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