20.03.2020, 01:06
(20.03.2020, 00:39)Rainer schrieb: https://www.instagram.com/p/B97kSlRotfy/...ihp8urpw1b
Ansage des marokkanischen Innenministers mit einer Ausgangssperre:
In Marokko darf ab 18 Uhr keiner mehr das Haus verlassen, ausser diejenigen, die zur Arbeit gehen müssen!
Also, ich habe das so verstanden, dass diese Maßnahmen ab Freitag 18.00 Uhr beginnen (das ist der Beginn-Zeitpunkt), ab dann gilt es, dh.
ab Freitag von 18.00 - 24.00 Uhr
am Samstag dann von 0.00 - 24.00 Uhr, also ganztägig,
am Sonntag dann von 0.00 - 24.00 Uhr, also ganztägig,
am Montag dann von 0.00 - 24.00 Uhr, also ganztägig,
u.s.w.
Ist das verständlich?
Es ist trotzdem erlaubt, Geschäfte, Apotheken, Banken, Tankstellen, Apotheken und Arztpraxen sowie Telekommunikationsagenturen zu besuchen.
Um zur Arbeit zu gehen braucht man eine Erlaubnis.
Oder habe ich das missverstanden?
Marokko erklärt den Gesundheits-Notfall
19. März 2020 - 22:34 Uhr - Marokko
https://www.bladi.net/maroc-etat-urgence,66272.html
Marokko hat gerade den Gesundheitsnotfall und die Verkehrsbeschränkung von morgen Freitag, den 20. März 2020 um 18 Uhr bis auf weiteres erklärt.
Laut einer Erklärung des Innenministeriums ist diese Entscheidung die einzige Möglichkeit, das Coronavirus unter Kontrolle zu halten. Nach derselben Quelle bedeutet der Gesundheitsnotstand nicht die Einstellung der Wirtschaftstätigkeit, sondern das Ergreifen außergewöhnlicher Maßnahmen, die die Einschränkung des Bürgerverkehrs auferlegen.
Als solches wird das Verlassen des Hauses nun durch das Erhalten eines offiziellen Dokuments bedingt, das ordnungsgemäß von seiner Firma unterzeichnet und versiegelt sein muss.
In derselben Pressemitteilung heißt es, dass der Ausgang nur Personen gestattet wird, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich ist, oder um sich im Umkreis des Wohnortes mit Produkten zu versorgen, die für das tägliche Leben notwendig sind, oder aus medizinischen Gründen, wie zur Pflege oder um Medikamente aus Apotheken zu besorgen.
Darüber hinaus sind alle Bürger verpflichtet, diese obligatorischen Maßnahmen unter Strafe der im Strafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen einzuhalten.
Marokko: Die 3 Ausnahmeregelungen bei der Quarantäne
19. März 2020 - 17:00 Uhr
https://www.bladi.net/maroc-quarantaine-...66217.html
Im Rahmen der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus legten die Behörden einen höheren Gang ein, indem sie die Bewegung der Marokkaner einschränkten.
Seit gestern, Mittwoch, dem 18. März, befindet sich das Land zum ersten Mal in seiner Geschichte in einem Zustand völliger Eindämmung.
Marokkaner sind aufgefordert, Quarantänemaßnahmen einzuhalten und ihre Häuser nur bei höherer Gewalt zu verlassen.
In der Pressemitteilung des Innenministeriums sind drei Bedingungen festgelegt, unter denen neben guten Hygienepraktiken von dem Ausgehverbot abgewichen werden darf:
- Lebensmitteleinkäufe,
- Ärztliche Beratung oder Einkäuf in der Apotheke,
- Gang zu seinem Arbeitsplatz.
Die Pressemitteilung fügt hinzu, dass im allgemeinen Interesse und um das Risiko der Verbreitung von Coronaviren erfolgreich einzudämmen, das Reisen auf das strenge Minimum beschränkt werden muss.
Die nationalen Sicherheits- und königlichen Gendarmerie-Dienste wurden mobilisiert, um die Einhaltung dieser Maßnahmen zu beobachten.
Es wird von keiner Geldbuße erwähnt bei Nichteinhaltung dieser neuen Regeln.