08.04.2020, 14:04
Mieter von Habous-Räumlichkeiten werden von Pachtrechten befreit
![[Bild: roi_habous_tt.jpg]](https://www.leconomiste.com/sites/default/files/eco7/public/roi_habous_tt.jpg)
König Mohammed VI. hat beschlossen, Mieter während der Eindämmungsphase von den Pachtrechten zu befreien. Habous-Räumlichkeiten, die für Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, etc. deklariert sind, werden ab sofort von der Miete befreit.
Diese Maßnahme betrifft jedoch keine Beamten.
L’économiste
![[Bild: roi_habous_tt.jpg]](https://www.leconomiste.com/sites/default/files/eco7/public/roi_habous_tt.jpg)
König Mohammed VI. hat beschlossen, Mieter während der Eindämmungsphase von den Pachtrechten zu befreien. Habous-Räumlichkeiten, die für Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, etc. deklariert sind, werden ab sofort von der Miete befreit.
Diese Maßnahme betrifft jedoch keine Beamten.
L’économiste