08.04.2020, 14:04
Mieter von Habous-Räumlichkeiten werden von Pachtrechten befreit
König Mohammed VI. hat beschlossen, Mieter während der Eindämmungsphase von den Pachtrechten zu befreien. Habous-Räumlichkeiten, die für Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, etc. deklariert sind, werden ab sofort von der Miete befreit.
Diese Maßnahme betrifft jedoch keine Beamten.
L’économiste
König Mohammed VI. hat beschlossen, Mieter während der Eindämmungsphase von den Pachtrechten zu befreien. Habous-Räumlichkeiten, die für Handel, Gewerbe, Dienstleistungen, etc. deklariert sind, werden ab sofort von der Miete befreit.
Diese Maßnahme betrifft jedoch keine Beamten.
L’économiste