10.04.2020, 21:25
174 Personen wurden wegen Nichteinhaltung des obligatorischen Tragens von Schutzmasken verwarnt.
10.04.2020
Der Generalstaatsanwalt hatte die Justizbeamten aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen über das Tragen von Schutzmasken im Rahmen des Gesundheitsnotstands strikt anzuwenden.
Das Tragen von Schutzmasken gilt seit dem 07.04.20 für alle Personen, die in den zuvor festgelegten Ausnahmefällen berechtigt sind, ihre Wohnung zu verlassen.
Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen zur Bekämpfung der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Epidemie (Covid-19).
lematin.ma
10.04.2020
Der Generalstaatsanwalt hatte die Justizbeamten aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen über das Tragen von Schutzmasken im Rahmen des Gesundheitsnotstands strikt anzuwenden.
Das Tragen von Schutzmasken gilt seit dem 07.04.20 für alle Personen, die in den zuvor festgelegten Ausnahmefällen berechtigt sind, ihre Wohnung zu verlassen.
Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen zur Bekämpfung der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Epidemie (Covid-19).
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