18.04.2020, 18:51
Kontrolle von Industrieprodukten: Die Übergangsfrist wurde bis zum 19. Juni verlängert
18.04.2020
Die Übergangszeit für die Einrichtung des neuen industriellen Produktkontrollsystems wurde verlängert. Ursprünglich vom 01.02. bis zum 19.04. geplant, wurde dieses bis zum 19. Juni verlängert, teilte das Ministerium für Industrie, Handel und digitale Wirtschaft mit.
Ab dem 20. Juni müssen die Wirtschaftsteilnehmer daher die Konformität von Industrieprodukten, die einer Standardimportkontrolle unterliegen, gemäß den Vorgaben des Ministeriums.
Die Kontrollen werden an den Grenzen des Landes durchgeführt für:
· Kfz-Ersatzteile: Reifen, Batterien, Bremsbeläge, Verglasung, Filterelemente, mechanisches Steuerkabel
· Bauprodukte: Keramikfliesen, Zement, Abdichtungsbahnen, Sanitärprodukte, Armaturen, Kunststoffrohre
· Holzpaneele
· Gasheizungen und Gas-Wasserboiler
· Draht und Betoneisen
· Kleidungsstücke ausgeschlossen Arbeitskleidung
· Ladegeräte und Leistungsschalter für Mobiltelefone
· Decken, Teppiche, Teppichböden und Polster
· Babywindeln
Für die übrigen betroffenen Industrieprodukte wird die Kontrolle in den Versandländern durchgeführt.
Darüber hinaus werden nach Angaben des Ministeriums die Kontrolloperationen weiterhin von den drei zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt: Applus Fomento, Bureau Veritas und TÜV Rheinland.
lematin.ma
18.04.2020
Die Übergangszeit für die Einrichtung des neuen industriellen Produktkontrollsystems wurde verlängert. Ursprünglich vom 01.02. bis zum 19.04. geplant, wurde dieses bis zum 19. Juni verlängert, teilte das Ministerium für Industrie, Handel und digitale Wirtschaft mit.
Ab dem 20. Juni müssen die Wirtschaftsteilnehmer daher die Konformität von Industrieprodukten, die einer Standardimportkontrolle unterliegen, gemäß den Vorgaben des Ministeriums.
Die Kontrollen werden an den Grenzen des Landes durchgeführt für:
· Kfz-Ersatzteile: Reifen, Batterien, Bremsbeläge, Verglasung, Filterelemente, mechanisches Steuerkabel
· Bauprodukte: Keramikfliesen, Zement, Abdichtungsbahnen, Sanitärprodukte, Armaturen, Kunststoffrohre
· Holzpaneele
· Gasheizungen und Gas-Wasserboiler
· Draht und Betoneisen
· Kleidungsstücke ausgeschlossen Arbeitskleidung
· Ladegeräte und Leistungsschalter für Mobiltelefone
· Decken, Teppiche, Teppichböden und Polster
· Babywindeln
Für die übrigen betroffenen Industrieprodukte wird die Kontrolle in den Versandländern durchgeführt.
Darüber hinaus werden nach Angaben des Ministeriums die Kontrolloperationen weiterhin von den drei zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt: Applus Fomento, Bureau Veritas und TÜV Rheinland.
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