23.04.2020, 21:34
Gesundheitsnotstands & Ramadan: Ausgangssperre von 19.00 bis 05.00 Uhr
23.04.2020
Während des Ramadan ist den Bürgern verboten, ihre Häuser in der Zeit von 19.00 abends bis 05.00 Uhr morgens zu verlassen. Diese Entscheidung schließt Personen aus, die in strategischen Sektoren arbeiten, heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums.
23.04.2020
Während des Ramadan ist den Bürgern verboten, ihre Häuser in der Zeit von 19.00 abends bis 05.00 Uhr morgens zu verlassen. Diese Entscheidung schließt Personen aus, die in strategischen Sektoren arbeiten, heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums.