08.06.2021, 08:42
Hallo @ Wolfgang,
Klartext: du hast also gegen deine Überzeugung gehandelt um einen persönlichen Vorteil zu erringen. So etwas könnte man als "Korruption" bezeichnen, womit wir dann wieder bei dem Thema "Nichteistellung von Konvertiten" angelangt wären.
Hallo @ Beldia,
dass meine "Auswahl" in D rechtswidrig ist weiß ich. Nur, ich habe mich entsprechend den Regeln in Marokko verhalten. Konversionszwang um heiraten zu dürfen wäre hier in D nicht nur rechtswidrig, sondern grundrechtswidrig. Das war halt meine subjektive Antwort darauf.
Klartext: du hast also gegen deine Überzeugung gehandelt um einen persönlichen Vorteil zu erringen. So etwas könnte man als "Korruption" bezeichnen, womit wir dann wieder bei dem Thema "Nichteistellung von Konvertiten" angelangt wären.
Hallo @ Beldia,
dass meine "Auswahl" in D rechtswidrig ist weiß ich. Nur, ich habe mich entsprechend den Regeln in Marokko verhalten. Konversionszwang um heiraten zu dürfen wäre hier in D nicht nur rechtswidrig, sondern grundrechtswidrig. Das war halt meine subjektive Antwort darauf.