14.11.2021, 16:39
Die marokkanischen Behörden haben beschlossen, den Kontrollmechanismus für den Zugang zum Staatsgebiet zu verstärken, wie der interministerielle Überwachungsausschuss Covid am Samstag in einem Kommuniqué bekannt gab.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um die bedeutenden Erfolge Marokkos im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie und im Rahmen der präventiven Gesundheitsmaßnahmen zu bewahren, die durch die Zunahme der Ansteckungsfälle in den europäischen Nachbarländern des Königreichs erforderlich wurden, so der Ausschuss.
So wird zusätzlich zum obligatorischen Gesundheitspass und den negativen PCR-Tests für Personen aus Ländern der Liste B bei der Ankunft in Marokko eine doppelte Kontrolle durchgeführt, bei der Wärmebildkameras und elektronische Thermometer sowie Antigentests eingesetzt werden.
In der Erklärung heißt es weiter, dass jeder Passagier, der bei der Ankunft in Marokko positiv getestet wird, nicht in das nationale Hoheitsgebiet einreisen darf und unverzüglich auf Kosten der Flug- oder Schiffsgesellschaft in sein Herkunftsland zurückkehren muss, mit Ausnahme von Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Marokko haben.
quelle: barlamane.com
Diese Entscheidung wurde getroffen, um die bedeutenden Erfolge Marokkos im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie und im Rahmen der präventiven Gesundheitsmaßnahmen zu bewahren, die durch die Zunahme der Ansteckungsfälle in den europäischen Nachbarländern des Königreichs erforderlich wurden, so der Ausschuss.
So wird zusätzlich zum obligatorischen Gesundheitspass und den negativen PCR-Tests für Personen aus Ländern der Liste B bei der Ankunft in Marokko eine doppelte Kontrolle durchgeführt, bei der Wärmebildkameras und elektronische Thermometer sowie Antigentests eingesetzt werden.
In der Erklärung heißt es weiter, dass jeder Passagier, der bei der Ankunft in Marokko positiv getestet wird, nicht in das nationale Hoheitsgebiet einreisen darf und unverzüglich auf Kosten der Flug- oder Schiffsgesellschaft in sein Herkunftsland zurückkehren muss, mit Ausnahme von Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Marokko haben.
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