28.08.2022, 19:14
Hallo zusammen
Wir planen mit Motorrädern aus einer Fahrgemeinschaft nach Marokko zu fahren. Entsprechend werden die einreisenden Fahrer die Maschienen importieren.
Nun ist allerdings geplant, dass die importierenden Personen die Motorräder in Marokko in einer Garage einschliessen und mit dem Flugzeug heim reisen. Die Motorräder werden ein paar Wochen später von anderen Personen aus der Fahrgemeinschaft in Marokko übernommen und von diesen wiederum exportiert.
Jetzt haben wir aber gehört, dass die Einfuhr von Fahrzeugen im Reisepass der einführenden Person festgehalten wird.
Diese Person reist in unserem Fall aber nicht mehr mit dem Fahrzeug aus - das macht ja diejenige Person, die das Fahrzeug in Marokko übernimmt.
Nun meine Fragen:
a) stimmt der oben beschriebene Sachverhalt überhaupt, dass das importierte Fahrzeug im Reisepass festgehalten wird?
b) wenn dem so ist: was passiert, wenn diese Person ausreisen will (per Flugzeug), das Fahrzeug aber erst später von einer anderen Person exportiert wird? Ist hier mit Problemen bei der Ausreise der importierenden Person zu rechnen?
c) falls es hier wirklich Probleme geben sollte, hat jemand einen Tipp, wie wir damit umgehen können? (Beim Marokkanischen Zoll bzw. der Marokkanischen Botschaft konnte uns leider niemand helfen).
Besten Dank & freundliche Grüsse, Dirk
Wir planen mit Motorrädern aus einer Fahrgemeinschaft nach Marokko zu fahren. Entsprechend werden die einreisenden Fahrer die Maschienen importieren.
Nun ist allerdings geplant, dass die importierenden Personen die Motorräder in Marokko in einer Garage einschliessen und mit dem Flugzeug heim reisen. Die Motorräder werden ein paar Wochen später von anderen Personen aus der Fahrgemeinschaft in Marokko übernommen und von diesen wiederum exportiert.
Jetzt haben wir aber gehört, dass die Einfuhr von Fahrzeugen im Reisepass der einführenden Person festgehalten wird.
Diese Person reist in unserem Fall aber nicht mehr mit dem Fahrzeug aus - das macht ja diejenige Person, die das Fahrzeug in Marokko übernimmt.
Nun meine Fragen:
a) stimmt der oben beschriebene Sachverhalt überhaupt, dass das importierte Fahrzeug im Reisepass festgehalten wird?
b) wenn dem so ist: was passiert, wenn diese Person ausreisen will (per Flugzeug), das Fahrzeug aber erst später von einer anderen Person exportiert wird? Ist hier mit Problemen bei der Ausreise der importierenden Person zu rechnen?
c) falls es hier wirklich Probleme geben sollte, hat jemand einen Tipp, wie wir damit umgehen können? (Beim Marokkanischen Zoll bzw. der Marokkanischen Botschaft konnte uns leider niemand helfen).
Besten Dank & freundliche Grüsse, Dirk