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Hallo zusammen,
Ich hätte eine relativ spezielle Frage. Meine Verlobte arbeitet derzeit noch in Marokko und wird vorraussichtlich diese Tätigkeit noch weiterhin nach unserer Hochzeit ausführen. Da sie aber dadurch mehr als den Freibetrag für sie Familienversicherung verdient, kann ich sie nicht in meine Familienversicherung mit aufnehmen, soweit ich das richtig verstanden habe.
Sie müsste sich hier freiwillig Gesetzlich versichern lassen und eigenständig Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, bei der die Höhe von ihrem Gehalt berechnet wird. Das wären bei etwa 2000€ netto nochmal 370€ an Beiträgen (soweit mich meine Recherche nicht täuscht.).
Gibt es denn keine Möglichkeit hier die doppelte Abrechnung für die Krankenkasse zu umgehen? Meine Frau meinte, die Versicherung in Marokko ließe sich nicht kündigen solange sie dort ihr Gehalt bezieht.
(Ich will hier natürlich keinen Rat zur Steuerhinterziehung oder ähnliches einfahren sondern Frage nur nach Erfahrungsberichten)
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Hallo.
Das ist tatsächlich eine komplexe Situation!
Wenn deine Verlobte in Marokko arbeitet und dort sozialversicherungspflichtig ist, während ihr Wohnsitz in Deutschland liegt, entsteht eine sogenannte
grenzüberschreitende Versicherungskonstellation. Hier sind ein paar wichtige Punkte, die euch helfen können, die doppelte Belastung zu prüfen oder sogar zu vermeiden:
Grundsatz: Versicherungspflicht im Tätigkeitsland
- Wer in einem Land arbeitet, ist in der Regel dort versicherungspflichtig, unabhängig vom Wohnsitz.
- Das bedeutet: Wenn deine Frau in Marokko angestellt ist, muss sie dort krankenversichert sein – und kann diese Versicherung oft nicht einfach kündigen, solange sie dort Einkommen erzielt.
Familienversicherung in Deutschland: Einkommensgrenze
- Die Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, wenn die mitversicherte Person mehr als 485 € monatlich (2025) verdient (bei Minijobs: 520 €).
- Da deine Frau deutlich darüber liegt, müsste sie sich freiwillig gesetzlich versichern, wie du korrekt recherchiert hast.
Möglichkeiten zur Vermeidung doppelter Beiträge
1.
Prüfung eines Sozialversicherungsabkommens- Deutschland hat mit einigen Ländern bilaterale Abkommen, die eine doppelte Versicherungspflicht vermeiden sollen.
- Mit Marokko besteht ein solches Abkommen – allerdings nicht für die Krankenversicherung, sondern nur für Renten- und Unfallversicherung.
- Das heißt: Leider keine direkte Befreiung von der deutschen Krankenversicherungspflicht über ein Abkommen.
2.
Wohnsitzregelung überdenken- Wenn deine Frau nicht dauerhaft in Deutschland lebt, sondern nur zu Besuch kommt, könnte sie von der Versicherungspflicht in Deutschland ausgenommen sein.
- Voraussetzung: Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (also kein dauerhafter Wohnsitz).
- Das wäre allerdings steuerlich und rechtlich ein sensibles Thema – hier lohnt sich eine Beratung beim Spitzenverband der GKV oder der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland).
3.
Private Krankenversicherung (PKV) statt GKV- Falls deine Frau nicht versicherungspflichtig in der GKV ist (z. B. wegen fehlendem Wohnsitz), könnte sie sich privat versichern, was unter Umständen günstiger sein kann.
- Achtung: Die PKV verlangt oft Gesundheitsprüfungen und ist langfristig teurer, wenn man älter wird.
Empfehlung
Ich würde euch dringend raten, Kontakt mit der DVKA aufzunehmen. Dort gibt es
Fragebögen zur Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten, und sie können euch helfen zu klären:
- Ob eine Befreiung von der deutschen Versicherungspflicht möglich ist.
- Ob die Tätigkeit in Marokko als "gewöhnliche Erwerbstätigkeit im Ausland" gilt.
- Welche Nachweise ihr ggf. erbringen müsst.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Super danke dir Thomas für die schnelle Hilfe! Ich werde die mal kontaktieren
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Scheinbar gibt es doch ein Abkommen zwischen Deutschland und Marokko
https://www.dvka.de/media/dokumente/rech...ko_sva.pdf
Ich hab der DVKA eine Mail geschrieben um das zu klären, mal sehen was dabei rauskommt.