Benötigte Unterlagen für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verwirrt
#1
Guten Abend alle zusammen,

ich habe Fragen bezüglich des Ehefähigkeitszeugnisses.

Zu mir:
Ich bin in Hamburg geboren und lebe nun in Berlin. Habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Meine Verlobte lebt in Marrakech.

Das Erste, was ich gemacht habe, war natürlich das Standesamt zu fragen. Daraufhin habe ich diese Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr X,

für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden folgende Unterlagen im ORIGINAL benötigt:

Sie:
- Kopie des Ausweises
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)

Ihre Verlobte:
- urkundliche Nachweise zu Geburt und Familienstand:
1. Geburtsurkunde in Form einer Copie Integrále de l’Acte de Naissance – Vollständige Abschrift aus dem Geburtsregister –, die nicht älter als 6 Monate sein darf, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde

2. Ledigkeits-/ Familienstandsbescheinigung (bei ledigen Ast.: ein Certificat de Célibat oder Certificat Administratif pour Celibat), ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Conseil Municipal - Officier d'Etat - Civil). Ist d. Ast. in Deutschland geboren und eine Registrierung in den Geburtsregistern in Marokko unterblieben, kann die Ledigkeitsbescheinigung durch das marokkanische Generalkonsulat ausgestellt werden. Die Ledigkeitsbescheinigung muss für diesen Fall zusätzlich die Nichtregistrierung in Marokko bescheinigen. Oder: Aktuelle Zwei-Zeugenerklärung mit Angabe des konkreten Familienstands, abzugeben von zwei nahen Verwandten oder Bekannten, abzugeben vor einem Notar oder einer Auslandsvertretung. In dieser eidesstattlichen Versicherung sind Angaben zu allen etwaigen religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen und deren Auflösung zu machen.

3. Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand.

4. Erweiterte Meldebescheinigung
Die Unterlagen Punkt 1-4 benötigen eine Apostille (= Bestätigung der Echtheit durch die übergeordnete ausländische Botschaft)


Mit freundlichen Grüßen

X
Standesbeamtin


Ich weiß, dass es bereits ein Thread für dieses Anliegen gibt. Allerdings unterscheidet sich die Mail ein wenig. Jetzt aber zu meinen Fragen.

Zu meinen Unterlagen: 

1) In diesem Thread: https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=122
heißt es, dass ich die Geburtsurkunde benötige. Laut meiner Mail ist es aber die Abschrift aus dem Geburtenregister. Welches ist denn nun richtig?

2) Muss ich auch eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen? Laut der Mail ist es nur die Abschrift und der Ausweis.

Zu den Unterlagen meiner Verlobten:

3) Benötigt man tatsächlich nicht den Reisepass? Laut der E-Mail wird nicht danach gefragt.

4) Was ist mit "Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand" gemeint? Und wie nennt man das in französisch, damit ich es meiner Verlobten erklären kann? Ist das auch eine Art Bescheinigung?

5) In der Mail wird "Erweiterte Meldebescheinigung" und im Thread "Wohnsitzbescheinigung" erwähnt. Wie heißt dieses Dokument in Marokko?


Bezüglich der Apostille:

6) Die Seite  https://legalization-de.tlscontact.com/p...a/maRBA2de ist auf französisch, daher verstehe ich nicht viel.
Wie sind die Schritte bzgl. der Apostille?

-Als erstes unter dem Punkt "Legalisationen" einen Termin vereinbaren? https://rabat.diplo.de/ma-de/-/2359826

- erste Vorbeglaubigung. : Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
 Heißt das, dass ich einen Stempel zunächst mir geben lassen muss, wo die Abschrift aus dem Geburtenregister erstellt worden ist?

-zweite Vorbeglaubigung durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat. Ist damit das Al Wilaya gemeint?

-Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Ist das hier nicht das Wizarat al kharjiya? Dafür nehme ich dann Kontakt mit TLS auf.

-Werden alle Dokumente in französisch erstellt? Und müssen sie dann ins Deutsche übersetzt werden? Laut meiner E-Mail wird davon nichts erwähnt.


Ich weiß, sind viele Fragen. Aber es wäre nett, wenn ich hier Hilfe bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Enes
Zitieren
#2
(15.01.2024, 01:22)Enes schrieb: Zu meinen Unterlagen: 

1) In diesem Thread: https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=122
heißt es, dass ich die Geburtsurkunde benötige. Laut meiner Mail ist es aber die Abschrift aus dem Geburtenregister. Welches ist denn nun richtig?

2) Muss ich auch eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen? Laut der Mail ist es nur die Abschrift und der Ausweis.

Hallo, 
es immer richtig was das Standesamt verlangt, hier kann es Regionale Unterschiede geben. 

Zitat:Zu den Unterlagen meiner Verlobten:

3) Benötigt man tatsächlich nicht den Reisepass? Laut der E-Mail wird nicht danach gefragt.

4) Was ist mit "Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand" gemeint? Und wie nennt man das in französisch, damit ich es meiner Verlobten erklären kann? Ist das auch eine Art Bescheinigung?

5) In der Mail wird "Erweiterte Meldebescheinigung" und im Thread "Wohnsitzbescheinigung" erwähnt. Wie heißt dieses Dokument in Marokko?

Nein ein Reisepass ist nicht nötig der Personalausweis ist ausreichend. 

Eine eidestaatliche Versicherung ist eine selbst verfassest Dokument in Briefform wo eideststaatlich versichert wird das man Ledig ist. Auf Französisch heisst das "Déclaration sur l'honneur"

Eine Wohnsitzbescheinigung, eine Meldebescheinigung in diesem Sinne gibt es in Marokko nicht, es gibt keine Meldepflicht in Marokko. Französisch nennt man dies "Certificat de résidence"

Zitat:Bezüglich der Apostille:

- erste Vorbeglaubigung. : Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
 Heißt das, dass ich einen Stempel zunächst mir geben lassen muss, wo die Abschrift aus dem Geburtenregister erstellt worden ist?

-zweite Vorbeglaubigung durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat. Ist damit das Al Wilaya gemeint?

-Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Ist das hier nicht das Wizarat al kharjiya? Dafür nehme ich dann Kontakt mit TLS auf.

-Werden alle Dokumente in französisch erstellt? Und müssen sie dann ins Deutsche übersetzt werden? Laut meiner E-Mail wird davon nichts erwähnt.

Alle Dokumente werden ohnehin "Gestempelt" die Beglaubigung bei Gericht findet am Wohnort statt. 

Nein damit ist nicht die Wilaya gemeint, es ist die Aussenstelle des Aussenministeriums das aussschliesslich die Aufgabe hat ausländische Dokumente zu legalisieren. Hier noch die Adressen zu diesen Büros.

Für die Legalisierung der Marokkanischen Dokumente sind die Deutschen Konsulate zuständig. 

Nicht alle Dokumente werden in Französisch erstellt, Grundsätzlich auf Arabisch und teilweise sind Zweisprachig mit Französisch. Alle Marokkanischen Dokumente müssen ins Deutsche von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
MfG

Marco Wensauer
Zitieren
#3
(15.01.2024, 01:22)Marc99 schrieb: Eine eidestaatliche Versicherung ist eine selbst verfassest Dokument in Briefform wo eideststaatlich versichert wird das man Ledig ist. Auf Französisch heisst das "Déclaration sur l'honneur"
Eine Wohnsitzbescheinigung, eine Meldebescheinigung in diesem Sinne gibt es in Marokko nicht, es gibt keine Meldepflicht in Marokko. Französisch nennt man dies "Certificat de résidence"

Hallo, brauchen selbst verfasste Dokumente auch eine Apostille? Wenn ja, wo genau? In Rabat oder geht das auch in Marrakech? 
Kann ich davon ausgehen, dass die Standesbeamtin in meinem Bezirk nicht weiß, dass es keine Meldebescheinigung in Marokko gibt?

Zitat:Alle Dokumente werden ohnehin "Gestempelt" die Beglaubigung bei Gericht findet am Wohnort statt. 
Nein damit ist nicht die Wilaya gemeint, es ist die Aussenstelle des Aussenministeriums das aussschliesslich die Aufgabe hat ausländische Dokumente zu legalisieren. Hier noch die Adressen zu diesen Büros.
Für die Legalisierung der Marokkanischen Dokumente sind die Deutschen Konsulate zuständig. 
Nicht alle Dokumente werden in Französisch erstellt, Grundsätzlich auf Arabisch und teilweise sind Zweisprachig mit Französisch. Alle Marokkanischen Dokumente müssen ins Deutsche von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Also als erstes alle Dokumente am Wohnort sammeln.
Danach die Dokumente von der Außenstelle des Außenministeriums legalisieren lassen und anschließend im deutschen Konsulat? Tut mir leid, wenn ich viel frage.
Zitieren
#4
(15.01.2024, 22:48)Enes schrieb: Hallo, brauchen selbst verfasste Dokumente auch eine Apostille? Wenn ja, wo genau? In Rabat oder geht das auch in Marrakech? 
Kann ich davon ausgehen, dass die Standesbeamtin in meinem Bezirk nicht weiß, dass es keine Meldebescheinigung in Marokko gibt?

Hallo, 
Nein, selbstverfasste Dokumente brauchen keine Apostille, es reicht die eigenhändige Unterschrift. In Marokko gibt es aber die Möglichkeit die eigene Unterschrift legalisieren zu lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. 
Ich habe das vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Eine Meldebescheinigung gibt es nicht, eine Wohnsitzbescheinigung ja diese heisst "Certificat de résidence" auf Französisch. 


Zitat:Also als erstes alle Dokumente am Wohnort sammeln.
Danach die Dokumente von der Außenstelle des Außenministeriums legalisieren lassen und anschließend im deutschen Konsulat? Tut mir leid, wenn ich viel frage.

Ja das ist richtig, das gibt eine schöne Stempelsammlung auf allen Dokumenten.
MfG

Marco Wensauer
Zitieren
#5
(15.01.2024, 22:48)Marc99 schrieb: Hallo, 
Nein, selbstverfasste Dokumente brauchen keine Apostille, es reicht die eigenhändige Unterschrift. In Marokko gibt es aber die Möglichkeit die eigene Unterschrift legalisieren zu lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. 
Ich habe das vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Eine Meldebescheinigung gibt es nicht, eine Wohnsitzbescheinigung ja diese heisst "Certificat de résidence" auf Französisch. 

Abend,

es wundert mich halt nur, dass die Standesbeamtin schrieb, dass das selbstverfasste Dokument auch eine Apostille benötigt. Ist es möglich, das Dokument direkt auf deutsch zu verfassen, da die Dokumente ja eh alle ins Deutsche übersetzt werden müssen? Oder muss meine Verlobte es tatsächlich auf französisch verfassen und anschließend das Dokument von einem Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen? Und das kann der Übersetzer auch legalisieren?

Meine Verlobte hat mir ebenfalls erzählt, dass die Marokkaner die Wohnsitzbescheinigung nicht benötigen. Können Marokkaner es aber trotzdem erstellen lassen? Denn anscheinend wird es ja für das Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Zitieren
#6
(16.01.2024, 20:00)Enes schrieb: Abend,

es wundert mich halt nur, dass die Standesbeamtin schrieb, dass das selbstverfasste Dokument auch eine Apostille benötigt. Ist es möglich, das Dokument direkt auf deutsch zu verfassen, da die Dokumente ja eh alle ins Deutsche übersetzt werden müssen? Oder muss meine Verlobte es tatsächlich auf französisch verfassen und anschließend das Dokument von einem Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen? Und das kann der Übersetzer auch legalisieren?

Hallo, 
spricht deine Verlobte entsprechend Deutsch? Wenn nicht wird es schwierig mit dem erklären wie sie das auf Deutsch verfassen kann... Eine Eidesstaatliche Versicherung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Übersetzer bestätigt mit seinen Stempel nur die Richtigkeit der Übersetzung. Die Legalisierungsbüros sind ja überall verteilt, da muss man ohnehin mit den ganzen Papieren hin und dann legt man eben noch die Eidesstaatliche Versicherung vor.  


Zitat:Meine Verlobte hat mir ebenfalls erzählt, dass die Marokkaner die Wohnsitzbescheinigung nicht benötigen. Können Marokkaner es aber trotzdem erstellen lassen? Denn anscheinend wird es ja für das Ehefähigkeitszeugnis benötigt.

Natürlich brauchen Marokkaner eine Wohnsitzbescheinigung, das ist ein alltäglicher Vorgang in Marokko. Natürlich können Marokkaner auch eine erstellen lassen, ohne diese Wohnsitzbescheinigung gibt es auch keinen Personalausweis oder gar einen Reisepass.
MfG

Marco Wensauer
Zitieren
#7
Hallo.


Marco antwortet ja schon gut auf die Fragen.
Eines möchte ich noch hinzufügen was extrem wichtig ist:   Ein Ehevertrag!!!


Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Wahrscheinlich weißt Du nicht warum die meisten Marokkaner/Innen überhaupt eine/n Europäer/In heiraten.

Die Scheidungsrate liegt bei rund 80% und für nicht wenige Europäer bedeutete das auch den finanziellen Ruin.


Also: Macht einen Ehevertrag der deutschem und marokkanischem Recht entspricht.
Im Internet findest Du Informationen dazu.





.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
#8
(16.01.2024, 20:00)Marc99 schrieb: Hallo, 
spricht deine Verlobte entsprechend Deutsch? Wenn nicht wird es schwierig mit dem erklären wie sie das auf Deutsch verfassen kann... Eine Eidesstaatliche Versicherung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Übersetzer bestätigt mit seinen Stempel nur die Richtigkeit der Übersetzung. Die Legalisierungsbüros sind ja überall verteilt, da muss man ohnehin mit den ganzen Papieren hin und dann legt man eben noch die Eidesstaatliche Versicherung vor.  

Nein, sie spricht noch kein Deutsch. Eine Frage: Gibt es für das " Déclaration sur l'honneur" eine Mustervorlage?

Zitat:Natürlich brauchen Marokkaner eine Wohnsitzbescheinigung, das ist ein alltäglicher Vorgang in Marokko. Natürlich können Marokkaner auch eine erstellen lassen, ohne diese Wohnsitzbescheinigung gibt es auch keinen Personalausweis oder gar einen Reisepass.

Gibt es im Internet diesbezüglich ein Bild für das Certificat de résidence damit ich ihr es zeigen kann? Ist es das hier: شهادةًالسكنة ?
Zitieren
#9
(17.01.2024, 07:20)Thomas Friedrich schrieb: Hallo.


Marco antwortet ja schon gut auf die Fragen.
Eines möchte ich noch hinzufügen was extrem wichtig ist:   Ein Ehevertrag!!!


Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Wahrscheinlich weißt Du nicht warum die meisten Marokkaner/Innen überhaupt eine/n Europäer/In heiraten.

Die Scheidungsrate liegt bei rund 80% und für nicht wenige Europäer bedeutete das auch den finanziellen Ruin.


Also: Macht einen Ehevertrag der deutschem und marokkanischem Recht entspricht.
Im Internet findest Du Informationen dazu.





.

Doch, ich kenne die Geschichten. Danke für die Erinnerung.
Zitieren
#10
(17.01.2024, 21:03)Enes schrieb: Gibt es im Internet diesbezüglich ein Bild für das Certificat de résidence damit ich ihr es zeigen kann? Ist es das hier: شهادةًالسكنة ?

Hallo, 
das ist eigentlich sehr einfach. Einfach zum Mquadem des Viertels gehen, dort nach dem Certificat de résidence fragen, zwei Passbilder mitbringen, das wird ausgefüllt und anschliessend vom Caid unterzeichnet. Ist in Marokko ein alltäglicher Vorgang und eines der einfachsten zu beschaffenden Dokumente überhaupt. 

Alternativ geht das seit einiger Zeit auch online. 
MfG

Marco Wensauer
Zitieren
#11
Hallo,

noch ein mal ich. Ich bin momentan in Marrakech und versuche Informationen zu bekommen, aber habe Schwierigkeiten damit. Wenn ich die deutsche Botschaft anrufe, sagt man mir entweder, dass ich die Zahnarzt angerufen habe oder eine falsche Nummer gewählt habe. Ich habe untere anderem diese Nummer angerufen:
‪05372-18600‬

Die deutsche Botschaft in Casablanca wiederum meinte, dass ich kein Termin benötige. Ich müsse nur die Zeiten respektieren. Und ich müsse nicht nach Rabat. Aber das Außenministerium ist doch in Rabat, oder nicht? Sie meinte aber auch, ich soll meine Papiere gleich mitbringen. Wie mache ich das aber, wenn ich noch nicht ein mal das deutsche Ehefähigkeitszeugnis besitze? Dafür brauche ich ja wiederum ihre Unterlagen. Ich habe auch bezüglich des Außenministerums gefragt, wie man dort ein Termin bekommt, aber habe da keine klare Antwort bekommen. Gibt es in Marrakech jemanden, an dem ich mich wenden kann? Denn jeder erzählt mir etwas anderes.
Zitieren
#12
(12.02.2024, 15:45)Enes schrieb: Die deutsche Botschaft in Casablanca wiederum meinte, dass ich kein Termin benötige. Ich müsse nur die Zeiten respektieren. Und ich müsse nicht nach Rabat. Aber das Außenministerium ist doch in Rabat, oder nicht? Sie meinte aber auch, ich soll meine Papiere gleich mitbringen. Wie mache ich das aber, wenn ich noch nicht ein mal das deutsche Ehefähigkeitszeugnis besitze? Dafür brauche ich ja wiederum ihre Unterlagen. Ich habe auch bezüglich des Außenministerums gefragt, wie man dort ein Termin bekommt, aber habe da keine klare Antwort bekommen. Gibt es in Marrakech jemanden, an dem ich mich wenden kann? Denn jeder erzählt mir etwas anderes.

Hallo, 
das Deutsche Konsulat ist in Rabat und dort kannst du dir Papiere legalisieren lassen. Einen Termin braucht man nicht, es gibt festgelegte Öffnungszeiten. Am besten sehr früh dort hin fahren. 
Ohne Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland ist das ohnehin nicht nötig, den auch dieses muss erstmal vom Deutschen Konsulat legalisiert werden. 

Ich wohne in Marrakech.
MfG

Marco Wensauer
Zitieren
#13
Hi, danke für deine Antwort. Muss ich aber trotzdem nicht zuerst zum Außenministerium und dann zum Konsulat, damit ich ihre Dokumente legalisieren kann? Denn das Standesamt in Berlin will ja wiederum auf ihren Dokumenten eine Apostille sowie die deutsche Übersetzung. Ich habe ihre Dokumente, die für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Zitieren
#14
(12.02.2024, 21:08)Enes schrieb: Hi, danke für deine Antwort. Muss ich aber trotzdem nicht zuerst zum Außenministerium und dann zum Konsulat, damit ich ihre Dokumente legalisieren kann? Denn das Standesamt in Berlin will ja wiederum auf ihren Dokumenten eine Apostille sowie die deutsche Übersetzung. Ich habe ihre Dokumente, die für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

Hallo, 
Wenn du Dokumente für Deutschland hast, dann ist der Weg Aussenministerium und dann zum Konsulat und bei Papieren für Marokko der umgekehrte Weg.

Beim marokkanischen Aussenministerium braucht man keinen Termin, die haben feste Öffnungzeiten, die Wartezeiten halten sich in Grenzen.
MfG

Marco Wensauer
Zitieren
#15
Ist es möglich beide Orte an einem Tag zu besuchen? Kann man dich irgendwie kontaktieren?
Zitieren
#16
(12.02.2024, 21:29)Enes schrieb: Ist es möglich beide Orte an einem Tag zu besuchen? Kann man dich irgendwie kontaktieren?

Hallo, 
ja man kann sowohl das marokkanische Aussenministerium und das Konsulat am selben Tag besuchen. 
Ja es gibt die Möglichkeit eine PN zu schicken im Forum.
MfG

Marco Wensauer
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterlagen des Ehefähigkeitszeugnisses Wafaa 0 382 22.09.2024, 07:50
Letzter Beitrag: Wafaa
  Deutsches Ehefähigkeitszeugnis - ein Erfahrungsbericht AnnaHannover 14 36.797 19.03.2024, 10:11
Letzter Beitrag: aelx
  Beantragung Ehefähigkeitszeugnis beim Spanischen Konsulat in gmail Lotfi40 4 1.794 08.02.2024, 17:16
Letzter Beitrag: theomarrakchi
  Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis louisar11 27 32.248 11.01.2024, 21:08
Letzter Beitrag: lamurmel

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste