Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#41
(10.10.2024, 11:29)Marc99 schrieb: Hallo Thomas, 
das deutsche Führungszeugnis ist mittlerweile 3 Sprachig Deutsch/Englisch/Französisch

Im übrigen von mir wollte man auch eine Übersetzung ins Französische und als ich fragte ob das dort geschriebene Französische nicht ausreichend sei, wurde es doch anerkannt. Big Grin

Hallo Marco,

du hast Recht! Das habe ich tatsächlich erst heute bemerkt, dass das Dokument auch auf französisch ist. Ich habe jedoch eine Frage diesbezüglich.

Die Standesbeamtin hat nur ihr Stempel drauf gemacht und es unterschrieben. Ich habe im Landesamt in Berlin das Dokument nicht legalisiert. Was für ein Dokument erhalte ich von der deutschen Auslandsvertretung, wenn doch das Dokument bereits auf französisch ist? Ich verstehe nicht, warum eine Angestellte der deutschen Auslandsvertretung in Casablanca mir per Email geschrieben hat, dass ich bei Abgabe dann ein anderes Dokument für den Adoul erhalte. 

Und reicht der Stempel der Standesbeamtin für die deutsche Auslandsvertretung aus? Sie meinte zu mir, dass ich das Dokument im Original aushändigen muss. Aber ob es in Deutschland vorbeglaubigt werden muss, hat sie mir nicht mitgeteilt. Wie war das bei dir? 

Mfg 

Enes
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#42
ich habe mal nachgefragt: 
Frage von mir: Guten Tag, wenn ich bei ihnen die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommen möchte dann muss ich ihnen ja das deutsches Ehefähigkeitszeugnis meines Standesamtes bringen. Kann ich dieses Dokument was mir das Standesamt gibt direkt benutzen oder muss das noch beglaubigt werden ? Haben sie andere Anforderungen an dieses Dokument ?

Antwort der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Rabat:

Das Ehefähigkeitszeugnis muss nur im Original vorgelegt werden und muss nicht beglaubigt werden. Die meisten Fragen zur Eheschließung in Marokko beantwortet unser Merkblatt. Verbindliche Auskünfte zum marokkanischen Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen. Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung regelmäßig eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der Deutschen Botschaft bzw. den Honorarkonsuln in Tanger, Agadir oder Casablanca. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis im Original vorzulegen. Dieses Ehefähigkeitszeugnis stellt auf Antrag das Standesamt am Wohnsitz des deutschen Verlobten aus.

so
Hab zwar nicht direkt nach Vorbeglaubigung gefragt aber die  Vorbeglaubigung machen wir ja damit die marokkanische Auslandsvertretung hier in Deutschland die deutschen Dokumente legalisert damit wir diese für die marokkanischen Behörden nutzen können. Das Ehefähigkeitszeugnis nutzen wir ja für die deutsche Botschaft also sollte das direkt akzeptiert werden. 
Kannst aber gerne nochmal in Rabat oder Casablanca nachfragen. Dann sind wir sicher
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#43
(18.10.2024, 14:16)Enes schrieb: Und reicht der Stempel der Standesbeamtin für die deutsche Auslandsvertretung aus? Sie meinte zu mir, dass ich das Dokument im Original aushändigen muss.

Hallo, 
der Stempel aus einer Deutschen Amtsstube ist für das Deutsche Konsulat völlig ausreichend und dann wird entweder wenn nötig beglaubigt oder ein entsprechend Dokument ausgehändigt.
MfG

Marco Wensauer
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#44
(18.10.2024, 17:25)denweg schrieb: so
Hab zwar nicht direkt nach Vorbeglaubigung gefragt aber die  Vorbeglaubigung machen wir ja damit die marokkanische Auslandsvertretung hier in Deutschland die deutschen Dokumente legalisert damit wir diese für die marokkanischen Behörden nutzen können. Das Ehefähigkeitszeugnis nutzen wir ja für die deutsche Botschaft also sollte das direkt akzeptiert werden. 
Kannst aber gerne nochmal in Rabat oder Casablanca nachfragen. Dann sind wir sicher

Hallo denweg,

tatsächlich hatte ich schon nachgefragt. Allerdings habe ich auch keine Antwort bekommen, bzw. diese Frage wurde irgendwie ignoriert oder jedoch auf einer Weise erklärt, die ich nicht verstanden habe.

Meine Frage:

Guten Morgen,

ich habe nun das Ehefähigkeitszeugnis.
Muss ich das Ehefähigkeitszeugnis noch beglaubigen? Oder reicht der Stempel von der Standesbeamtin? Ich habe das Ehefähigkeitszeugnis angehängt.

Die Antwort von Casablanca:

das Original muss bei Vorsprache vorgelegt werden!!! und wir brauchen vorab als Scan die Pässe und Ausweise beider Verlobten

2. Antwort:

Das Ehefähigkeitszeugnis vorab mit Pässen und Auseisen beider Verlobten als Scan schicken, damit die die 2 von den Adoulen geforderten Dokumente ausstellen können und Sie bei Vorsprache nicht lange warten müssen


Unter "Original" verstehe ich nur, dass das originale Dokument und keine Kopie abgegeben werden muss. Aber von der Beglaubigung bzw. Vorbeglaubigung hat sie mir nichts mitgeteilt. Deine E-Mail ist jedoch hilfreicher. Danke dir!
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#45
(18.10.2024, 17:34)Marc99 schrieb: Hallo, 
der Stempel aus einer Deutschen Amtsstube ist für das Deutsche Konsulat völlig ausreichend und dann wird entweder wenn nötig beglaubigt oder ein entsprechend Dokument ausgehändigt.

Hallo Marco,

danke dir für deine Hilfe. Meinst du mit Amtsstube quasi das Standesamt?

Das Standesamt, was für mich zuständig ist, hat mit dem Bürgeramt den selben Sitz. Sprich, es ist im selben Gebäude.
Als jemand, der nicht viel Ahnung hat, würde ich behaupten, dass der Stempel des Standesamts quasi das selbe wie der Stempel des Bürgeramts ist. Quasi, dass es die gleiche Gewichtung hat. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

Mein Ehefähigkeitszeugnis sieht genauso aus:

Ehefähigkeitszeugnis

Unter Punkt 15 ist ziemlich in der Mitte die Signatur der Standesbeamtin und weiter rechts der Stempel des Standesamts.

Viele Grüße

Enes
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#46
Hallo Enes,

ich bin zwar nicht Marco, kann Dir aber trotzden antworten.


Zitat:Mein Ehefähigkeitszeugnis sieht genauso aus:


Wenn Dein Ehefähigkeitszeugnis genauso aussieht, dann kommst Du damit nicht weit, denn es fehlen Deine persönlichen Angaben.




Spaß beiseite:

Stempel vom Bürgeramt und Standesamt sind das Gleiche!







.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#47
(19.10.2024, 09:09)Thomas Friedrich schrieb: Spaß beiseite:

Stempel vom Bürgeramt und Standesamt sind das Gleiche!
Haha, danke dir. Wieder was neues gelernt. 

Dann fehlt mir nur noch das marokkanische Führungszeugnis quasi. Habe auf der Seite 

https://casierjudiciaire.justice.gov.ma/...ture=en-US

für die Beantragung des Führungszeugnisses noch zusätzlich die Geburtsurkunde und den Reisepass hochladen müssen. Da die dort vermutlich kein Deutsch verstehen, habe ich die Übersetzung der Geburtsurkunde hochgeladen. Mal sehen was passiert. Der Stempel kostet lediglich 10 dh laut der Seite.
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#48
(18.10.2024, 19:52)Enes schrieb: danke dir für deine Hilfe. Meinst du mit Amtsstube quasi das Standesamt?

Hallo, 
für das deutsche Konsulat ist ein Stempel vom Amt ausreichend, egal welches Amt, was das Standesamt mit einschliesst.
MfG

Marco Wensauer
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#49
(19.10.2024, 09:55)Enes schrieb: Dann fehlt mir nur noch das marokkanische Führungszeugnis quasi. Habe auf der Seite 

https://casierjudiciaire.justice.gov.ma/...ture=en-US

für die Beantragung des Führungszeugnisses noch zusätzlich die Geburtsurkunde und den Reisepass hochladen müssen. Da die dort vermutlich kein Deutsch verstehen, habe ich die Übersetzung der Geburtsurkunde hochgeladen. Mal sehen was passiert. Der Stempel kostet lediglich 10 dh laut der Seite.

Hallo, 
wenn ich es richtig verstanden habe, wirst du es in Marrakech abholen. 

Amtsgericht Bab Doukkala am Haupteingang rein gehen, auf der rechten Seite ein Schalter wo das Führungszeugnis abgeholt werden kann.
MfG

Marco Wensauer
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#50
Richtig, mein Plan ist es in Marrakech zu heiraten. Bei der Auswahl, wo ich das Dokument abholen möchte, gibt es anscheinend in Marrakech nur ein Abholort. Und das ist das Tribunal de Premiere Instance. Nicht zu verwechseln mit dem Familiengericht. Auf Google ist die Adresse Rue el Adala, jedoch ist gleich nebenan auch die Rue Bab Doukkala. Daher gehe ich davon aus, dass du dieses Gericht meinst.
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#51
(19.10.2024, 10:53)Enes schrieb: Richtig, mein Plan ist es in Marrakech zu heiraten. Bei der Auswahl, wo ich das Dokument abholen möchte, gibt es anscheinend in Marrakech nur ein Abholort. Und das ist das Tribunal de Premiere Instance. Nicht zu verwechseln mit dem Familiengericht. Auf Google ist die Adresse Rue el Adala, jedoch ist gleich nebenan auch die Rue Bab Doukkala. Daher gehe ich davon aus, dass du dieses Gericht meinst.

Hallo, 
es heissen beiden Gerichte Tribunal de Premiere Instance... das eine ist hauptsächlich Strafrecht, das andere hauptsächlich Familienrecht. Bab Doukkalla ist das Stadtviertel in dem das Gericht liegt.
MfG

Marco Wensauer
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#52
Danke dir für deine Antwort. Weißt du ungefähr wie lange das in dem besagten Gericht dauert? Laut meiner Verlobten kann es bei Fremden schon bis zu einem Monat dauern. Ob das stimmt, weiß ich jedoch nicht. Sicherheitshalber habe ich gestern schon das Führungszeugnis beantragt. Notfalls müsste ich es tatsächlich in Rabat abholen.
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#53
Maximum 10 Tage.






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#54
Danke dir auch Thomas.
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#55
(20.10.2024, 19:27)Enes schrieb: Danke dir für deine Antwort. Weißt du ungefähr wie lange das in dem besagten Gericht dauert? Laut meiner Verlobten kann es bei Fremden schon bis zu einem Monat dauern. Ob das stimmt, weiß ich jedoch nicht. Sicherheitshalber habe ich gestern schon das Führungszeugnis beantragt. Notfalls müsste ich es tatsächlich in Rabat abholen.

Hallo, 
das dauert maximal 10 Tage und es kommt eine Info wann es abholbereit ist.
MfG

Marco Wensauer
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