29.01.2023, 20:35
(29.01.2023, 18:29)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Tommy,
die Ausnahmen beziehen sich auf die Deutschkenntnisse.
Ein Visum muss man natürlich trotzdem beantragen!
Da Deine Frau, wie Du schreibst, schon gut in deutsch ist, betreffen Euch die Ausnahmen ohnehin nicht.
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Das Visum ist natürlich schon letztes Jahr beantragt, es geht nur um die Deutschprüfung bzw. für das Goethe Zertifikat. Da es eben nicht so einfach ist und man erstmal dort Anreisen muss.