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Hallo,
meine Frau lebt gerade noch in Marokko und ich in Deutschland.
ich und meine Frau warten gerade bis sie das Familienvisa bekommt und zu mir nach Deutschland ziehen kann.
Ich war 3 Monate in Marokko und uns wurde vom deutschen Konsulat in Agadir mitgeteilt, das ein Tourist Visa nicht möglich ist, da wir bereits das Familienvisa beantragt haben.
Stimmt dies? bzw. weiß jemand mehr dazu?
Wir haben ebenfalls probiert ein Schengen Tourist Visa über Österreich -> VFS Global zu bekommen, was aber wegen einem anderem Grund abgelehnt wurde. Am liebsten würde ich es aber natürlich über Deutschland probieren...
Vielen Dank.
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Hallo.
Wenn Ihr verheiratet seit, müsst Ihr ein Visa zwecks Familienzusammenführung beantragen.
Habt Ihr das gemacht?
Wenn Ihr noch keine Antwort bekommen habt, müsst Ihr darauf warten und könnt während dieser Zeit kein zweites Visum beantragen.
Wenn Dein Wohnsitz in Deutschland ist, ist die deutsche Botschaft zuständig und nicht die österreichische.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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(19.10.2022, 20:10)Thomas Friedrich schrieb: Hallo.
Wenn Ihr verheiratet seit, müsst Ihr ein Visa zwecks Familienzusammenführung beantragen.
Habt Ihr das gemacht?
Wenn Ihr noch keine Antwort bekommen habt, müsst Ihr darauf warten und könnt während dieser Zeit kein zweites Visum beantragen.
Wenn Dein Wohnsitz in Deutschland ist, ist die deutsche Botschaft zuständig und nicht die österreichische.
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Hallo,
"Visa zwecks Familienzusammenführung" haben wir beantragt und müssen nun warten. Ich war mir nun nicht sicher ob wir während wir warten, auch ein Tourist Visa für Deutschland beantragen können. Ich würde Sie nur gerne für ein paar Monate nach Deutschland einladen, da wir eine längere Zeit warten müssen, deswegen kam auch der Gedanke mit Österreich (durch TSLContact), ich wohne direkt neben Österreich.
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Hallo.
Euer Antrag ist in der Bearbeitung.
Einen zweiten Antrag kann (und braucht) man während dieser Zeit nicht stellen.
Nur wenn dieser abgelehnt wurde könnt Ihr (wenn sich z.B. an Eurer finanziellen Situation oder wohntechnisch etwas geändert hat (vorausgesetzt es wurde deswegen abgelehnt) einen neuen Antrag stellen.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Thomas FriedrichHallo.
Euer Antrag ist in der Bearbeitung.
Einen zweiten Antrag kann (und braucht) man während dieser Zeit nicht stellen.
Nur wenn dieser abgelehnt wurde könnt Ihr (wenn sich z.B. an Eurer finanziellen Situation oder wohntechnisch etwas geändert hat (vorausgesetzt es wurde deswegen abgelehnt) einen neuen Antrag stellen.
.
Man kann im Prinzip durchaus zwei Visa parallel beantragen, sofern es sich um zwei unterschiedliche Kategorien handelt. Es ist also möglich, während der Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung läuft, noch ein Schengen-Visum zu Besuchszwecken zu beantragen. Allerdings dürfte die Aussicht auf Genehmigung bei letzterem eher gering sein, da die gleichzeitig beantragte Familienzusammenführung vermutlich Zweifel an der Rückkehrbereitschaft wecken wird.
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Danke für die Antworten!
Wie sieht dies bezüglich des deutschen A1 Sprachtests aus?
Ich habe viele Gründe gesehen die zutreffen, das man diesen für den Visa Antrag nicht braucht.
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(29.01.2023, 17:19)Tommy schrieb: Danke für die Antworten!
Wie sieht dies bezüglich des deutschen A1 Sprachtests aus?
Ich habe viele Gründe gesehen die zutreffen, das man diesen für den Visa Antrag nicht braucht.
Hallo Tommy,
welche Gründe meinst du?
Meiner Kenntnis zufolge ist A1 für die Einreisegenehmigung Grundlage.
Falls jemand andere aktuelle Infos besitzt, möge er das mitteilen.
A1 ist das einfachste Niveau und gut zu schaffen!
In der Zwischenzeit hätte deine Frau sicher schon die erforderliche Zeit dafür gehabt. Nach Corona finden die Kurse ja wieder in Präsenz statt.
Alles Gute!
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(29.01.2023, 17:32)bulbulla schrieb: (29.01.2023, 17:19)Tommy schrieb: Danke für die Antworten!
Wie sieht dies bezüglich des deutschen A1 Sprachtests aus?
Ich habe viele Gründe gesehen die zutreffen, das man diesen für den Visa Antrag nicht braucht.
Hallo Tommy,
welche Gründe meinst du?
Meiner Kenntnis zufolge ist A1 für die Einreisegenehmigung Grundlage.
Falls jemand andere aktuelle Infos besitzt, möge er das mitteilen.
A1 ist das einfachste Niveau und gut zu schaffen!
In der Zwischenzeit hätte deine Frau sicher schon die erforderliche Zeit dafür gehabt. Nach Corona finden die Kurse ja wieder in Präsenz statt.
Alles Gute!
Meine Frau ist auch fleißig am lernen und denke Sie wird es auch schaffen...
Ich beziehe mich auf die Ausnahmen auf den Flyer vom deutschen Konsulat:
Leider ist die nächste Prüfungsstelle weit entfernt, Sie besitzt ein Hochschulabschluss & bezüglich des 1. Punktes als Staatsangehöriger.
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Hallo Tommy,
die Ausnahmen beziehen sich auf die Deutschkenntnisse.
Ein Visum muss man natürlich trotzdem beantragen!
Da Deine Frau, wie Du schreibst, schon gut in deutsch ist, betreffen Euch die Ausnahmen ohnehin nicht.
.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
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(29.01.2023, 18:29)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Tommy,
die Ausnahmen beziehen sich auf die Deutschkenntnisse.
Ein Visum muss man natürlich trotzdem beantragen!
Da Deine Frau, wie Du schreibst, schon gut in deutsch ist, betreffen Euch die Ausnahmen ohnehin nicht.
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Das Visum ist natürlich schon letztes Jahr beantragt, es geht nur um die Deutschprüfung bzw. für das Goethe Zertifikat. Da es eben nicht so einfach ist und man erstmal dort Anreisen muss.
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(29.01.2023, 17:43)Tommy schrieb: Leider ist die nächste Prüfungsstelle weit entfernt, Sie besitzt ein Hochschulabschluss & bezüglich des 1. Punktes als Staatsangehöriger. Hallo Tommy,
Der 1. Punkt des Flyers bezieht sich auf nichtdeutsche EU-Staatsangehörige, die mit ihrem Ehepartner in Deutschland leben wollen. Dies ist ohne Nachweis der Deutschkenntnisse möglich. Für in Deutschland lebende Deutsche gilt diese Ausnahme leider nicht (Stichwort Inländerbenachteiligung).
Ob der Hochschulabschluss ausreicht, lässt sich pauschal nicht sagen, da es von den Berufschancen hier in Deutschland abhängt. Mit einem Ingenieurdiplom und guten Englischkenntnissen ist es vermutlich einfacher als mit einem Studium der Kunstgeschichte. Ich würde vielleicht mal bei der Ausländerbehörde bzw. Bundesanstalt für Arbeit nachfragen. Es kann auch nicht schden, die Anerekennung des Studienabschlusses schon einmal zu beantragen.
Hätte denn Deine Frau eine Chance, eine Bluecard zu bekommen?
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(29.01.2023, 23:06)Mike schrieb: (29.01.2023, 17:43)Tommy schrieb: Leider ist die nächste Prüfungsstelle weit entfernt, Sie besitzt ein Hochschulabschluss & bezüglich des 1. Punktes als Staatsangehöriger. Hallo Tommy,
Der 1. Punkt des Flyers bezieht sich auf nichtdeutsche EU-Staatsangehörige, die mit ihrem Ehepartner in Deutschland leben wollen. Dies ist ohne Nachweis der Deutschkenntnisse möglich. Für in Deutschland lebende Deutsche gilt diese Ausnahme leider nicht (Stichwort Inländerbenachteiligung).
Ob der Hochschulabschluss ausreicht, lässt sich pauschal nicht sagen, da es von den Berufschancen hier in Deutschland abhängt. Mit einem Ingenieurdiplom und guten Englischkenntnissen ist es vermutlich einfacher als mit einem Studium der Kunstgeschichte. Ich würde vielleicht mal bei der Ausländerbehörde bzw. Bundesanstalt für Arbeit nachfragen. Es kann auch nicht schden, die Anerekennung des Studienabschlusses schon einmal zu beantragen.
Hätte denn Deine Frau eine Chance, eine Bluecard zu bekommen?
Hallo Mike,
danke für die Information des ersten Punktes, dies war mir nicht bekannt.
Bezüglich der Sache der Anerekennung des Studienabschlusses ist aufjedenfall noch ein offenes Thema, was ich mich noch weiter erkundigen muss.
Ich hatte mir schon überlegt da ich selbstständig bin ob ich Sie noch über einer meiner Firmen als Angestelle herholen kann. Aber denke das Familienvisa ist erstmal ein guter Weg, der halt etwas dauert.
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