03.02.2023, 09:46
(02.02.2023, 18:33)Anamta schrieb: Habe ich nach der Eheschließung ein Aufenthaltsrecht oder muss ich ein Visum beantragen, wenn ja was für eines?
Hallo,
du brauchst dann ein Visum und hast kein automatisches Aufenthaltsrecht, bei der örtlichen Prefäktur solltest du dann ein Visum beantragen um ein Visum zu bekommen muss ein Einkommen nachgewiesen werden. Nur mal so als Randinformation, der Mann hat dich zu versorgen und sollte auch ein entsprechendes Einkommen verfügen.
Ich hoffe dir ist klar, das du hier keinen Mann heiratest, sondern eine ganze Familie.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer