03.02.2023, 23:10
(03.02.2023, 09:46)Marc99 schrieb:(02.02.2023, 18:33)Anamta schrieb: Habe ich nach der Eheschließung ein Aufenthaltsrecht oder muss ich ein Visum beantragen, wenn ja was für eines?
Hallo,
du brauchst dann ein Visum und hast kein automatisches Aufenthaltsrecht, bei der örtlichen Prefäktur solltest du dann ein Visum beantragen um ein Visum zu bekommen muss ein Einkommen nachgewiesen werden. Nur mal so als Randinformation, der Mann hat dich zu versorgen und sollte auch ein entsprechendes Einkommen verfügen.
Ein Visum wirst Du auf der Präfektur nicht bekommen, das gibt es nur bei den marokkanischen Botschaften im Ausland. Wie schon erwähnt, brauchst Du eine "carte de résidence", also eine Aufenthaltsgenehmigung, die als kleine kreditkartengroße Plastikkarte ausgestellt wird. Kosten 100DH/Jahr Gültigkeit. Ich habe die Karte in Rabat problemlos bekommen, zunächst mit 1, dann mit 0 Jahren Gültigkeit. Meine Frau hat die finanzielle Bürgschaft übernommen. Offiziell haben Ehepartner von marokkanischen Staatsbürgern ein Recht auf dies Karte. Allerdings haben einige hier im Forum aus anderen Städten berichtet, dass die Ausstellung Probleme gemacht hat.
Alternativ kannst Du natürlich nach 3 Monaten für 1 Nacht z.B. nach Ceuta/Sebta aus- und danach wieder einreisen.