15.01.2024, 15:28
(15.01.2024, 01:22)Enes schrieb: Zu meinen Unterlagen:
1) In diesem Thread: https://forum.marokko.com/showthread.php?tid=122
heißt es, dass ich die Geburtsurkunde benötige. Laut meiner Mail ist es aber die Abschrift aus dem Geburtenregister. Welches ist denn nun richtig?
2) Muss ich auch eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen? Laut der Mail ist es nur die Abschrift und der Ausweis.
Hallo,
es immer richtig was das Standesamt verlangt, hier kann es Regionale Unterschiede geben.
Zitat:Zu den Unterlagen meiner Verlobten:
3) Benötigt man tatsächlich nicht den Reisepass? Laut der E-Mail wird nicht danach gefragt.
4) Was ist mit "Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand" gemeint? Und wie nennt man das in französisch, damit ich es meiner Verlobten erklären kann? Ist das auch eine Art Bescheinigung?
5) In der Mail wird "Erweiterte Meldebescheinigung" und im Thread "Wohnsitzbescheinigung" erwähnt. Wie heißt dieses Dokument in Marokko?
Nein ein Reisepass ist nicht nötig der Personalausweis ist ausreichend.
Eine eidestaatliche Versicherung ist eine selbst verfassest Dokument in Briefform wo eideststaatlich versichert wird das man Ledig ist. Auf Französisch heisst das "Déclaration sur l'honneur"
Eine Wohnsitzbescheinigung, eine Meldebescheinigung in diesem Sinne gibt es in Marokko nicht, es gibt keine Meldepflicht in Marokko. Französisch nennt man dies "Certificat de résidence"
Zitat:Bezüglich der Apostille:
- erste Vorbeglaubigung. : Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
Heißt das, dass ich einen Stempel zunächst mir geben lassen muss, wo die Abschrift aus dem Geburtenregister erstellt worden ist?
-zweite Vorbeglaubigung durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat. Ist damit das Al Wilaya gemeint?
-Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Ist das hier nicht das Wizarat al kharjiya? Dafür nehme ich dann Kontakt mit TLS auf.
-Werden alle Dokumente in französisch erstellt? Und müssen sie dann ins Deutsche übersetzt werden? Laut meiner E-Mail wird davon nichts erwähnt.
Alle Dokumente werden ohnehin "Gestempelt" die Beglaubigung bei Gericht findet am Wohnort statt.
Nein damit ist nicht die Wilaya gemeint, es ist die Aussenstelle des Aussenministeriums das aussschliesslich die Aufgabe hat ausländische Dokumente zu legalisieren. Hier noch die Adressen zu diesen Büros.
Für die Legalisierung der Marokkanischen Dokumente sind die Deutschen Konsulate zuständig.
Nicht alle Dokumente werden in Französisch erstellt, Grundsätzlich auf Arabisch und teilweise sind Zweisprachig mit Französisch. Alle Marokkanischen Dokumente müssen ins Deutsche von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer