15.01.2024, 22:48
(15.01.2024, 01:22)Marc99 schrieb: Eine eidestaatliche Versicherung ist eine selbst verfassest Dokument in Briefform wo eideststaatlich versichert wird das man Ledig ist. Auf Französisch heisst das "Déclaration sur l'honneur"
Eine Wohnsitzbescheinigung, eine Meldebescheinigung in diesem Sinne gibt es in Marokko nicht, es gibt keine Meldepflicht in Marokko. Französisch nennt man dies "Certificat de résidence"
Hallo, brauchen selbst verfasste Dokumente auch eine Apostille? Wenn ja, wo genau? In Rabat oder geht das auch in Marrakech?
Kann ich davon ausgehen, dass die Standesbeamtin in meinem Bezirk nicht weiß, dass es keine Meldebescheinigung in Marokko gibt?
Zitat:Alle Dokumente werden ohnehin "Gestempelt" die Beglaubigung bei Gericht findet am Wohnort statt.
Nein damit ist nicht die Wilaya gemeint, es ist die Aussenstelle des Aussenministeriums das aussschliesslich die Aufgabe hat ausländische Dokumente zu legalisieren. Hier noch die Adressen zu diesen Büros.
Für die Legalisierung der Marokkanischen Dokumente sind die Deutschen Konsulate zuständig.
Nicht alle Dokumente werden in Französisch erstellt, Grundsätzlich auf Arabisch und teilweise sind Zweisprachig mit Französisch. Alle Marokkanischen Dokumente müssen ins Deutsche von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Also als erstes alle Dokumente am Wohnort sammeln.
Danach die Dokumente von der Außenstelle des Außenministeriums legalisieren lassen und anschließend im deutschen Konsulat? Tut mir leid, wenn ich viel frage.