Benötigte Unterlagen für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verwirrt
#5
(15.01.2024, 22:48)Marc99 schrieb: Hallo, 
Nein, selbstverfasste Dokumente brauchen keine Apostille, es reicht die eigenhändige Unterschrift. In Marokko gibt es aber die Möglichkeit die eigene Unterschrift legalisieren zu lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. 
Ich habe das vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Eine Meldebescheinigung gibt es nicht, eine Wohnsitzbescheinigung ja diese heisst "Certificat de résidence" auf Französisch. 

Abend,

es wundert mich halt nur, dass die Standesbeamtin schrieb, dass das selbstverfasste Dokument auch eine Apostille benötigt. Ist es möglich, das Dokument direkt auf deutsch zu verfassen, da die Dokumente ja eh alle ins Deutsche übersetzt werden müssen? Oder muss meine Verlobte es tatsächlich auf französisch verfassen und anschließend das Dokument von einem Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen? Und das kann der Übersetzer auch legalisieren?

Meine Verlobte hat mir ebenfalls erzählt, dass die Marokkaner die Wohnsitzbescheinigung nicht benötigen. Können Marokkaner es aber trotzdem erstellen lassen? Denn anscheinend wird es ja für das Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
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RE: Benötigte Unterlagen für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis verwirrt - von Enes - 16.01.2024, 20:00

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