16.01.2024, 20:10
(16.01.2024, 20:00)Enes schrieb: Abend,
es wundert mich halt nur, dass die Standesbeamtin schrieb, dass das selbstverfasste Dokument auch eine Apostille benötigt. Ist es möglich, das Dokument direkt auf deutsch zu verfassen, da die Dokumente ja eh alle ins Deutsche übersetzt werden müssen? Oder muss meine Verlobte es tatsächlich auf französisch verfassen und anschließend das Dokument von einem Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen? Und das kann der Übersetzer auch legalisieren?
Hallo,
spricht deine Verlobte entsprechend Deutsch? Wenn nicht wird es schwierig mit dem erklären wie sie das auf Deutsch verfassen kann... Eine Eidesstaatliche Versicherung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Übersetzer bestätigt mit seinen Stempel nur die Richtigkeit der Übersetzung. Die Legalisierungsbüros sind ja überall verteilt, da muss man ohnehin mit den ganzen Papieren hin und dann legt man eben noch die Eidesstaatliche Versicherung vor.
Zitat:Meine Verlobte hat mir ebenfalls erzählt, dass die Marokkaner die Wohnsitzbescheinigung nicht benötigen. Können Marokkaner es aber trotzdem erstellen lassen? Denn anscheinend wird es ja für das Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Natürlich brauchen Marokkaner eine Wohnsitzbescheinigung, das ist ein alltäglicher Vorgang in Marokko. Natürlich können Marokkaner auch eine erstellen lassen, ohne diese Wohnsitzbescheinigung gibt es auch keinen Personalausweis oder gar einen Reisepass.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer