17.01.2024, 21:03
(16.01.2024, 20:00)Marc99 schrieb: Hallo,
spricht deine Verlobte entsprechend Deutsch? Wenn nicht wird es schwierig mit dem erklären wie sie das auf Deutsch verfassen kann... Eine Eidesstaatliche Versicherung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Der Übersetzer bestätigt mit seinen Stempel nur die Richtigkeit der Übersetzung. Die Legalisierungsbüros sind ja überall verteilt, da muss man ohnehin mit den ganzen Papieren hin und dann legt man eben noch die Eidesstaatliche Versicherung vor.
Nein, sie spricht noch kein Deutsch. Eine Frage: Gibt es für das " Déclaration sur l'honneur" eine Mustervorlage?
Zitat:Natürlich brauchen Marokkaner eine Wohnsitzbescheinigung, das ist ein alltäglicher Vorgang in Marokko. Natürlich können Marokkaner auch eine erstellen lassen, ohne diese Wohnsitzbescheinigung gibt es auch keinen Personalausweis oder gar einen Reisepass.
Gibt es im Internet diesbezüglich ein Bild für das Certificat de résidence damit ich ihr es zeigen kann? Ist es das hier: شهادةًالسكنة ?