12.02.2024, 21:25
(12.02.2024, 21:08)Enes schrieb: Hi, danke für deine Antwort. Muss ich aber trotzdem nicht zuerst zum Außenministerium und dann zum Konsulat, damit ich ihre Dokumente legalisieren kann? Denn das Standesamt in Berlin will ja wiederum auf ihren Dokumenten eine Apostille sowie die deutsche Übersetzung. Ich habe ihre Dokumente, die für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
Hallo,
Wenn du Dokumente für Deutschland hast, dann ist der Weg Aussenministerium und dann zum Konsulat und bei Papieren für Marokko der umgekehrte Weg.
Beim marokkanischen Aussenministerium braucht man keinen Termin, die haben feste Öffnungzeiten, die Wartezeiten halten sich in Grenzen.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer