Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#2
(14.07.2024, 22:59)Yunus schrieb:  Jetzt stellt sich die Frage ob ich zusätzlich noch meine Geburtsurkunde, Arbeits- und Gehlatsnachweis und Strafregisterauszug legalisieren muss, welche ich beim marokkanischen Standesamt vorzeigen muss.

Hallo, 
für ein Marokkanisches Amt muss alles legalisiert werden. Deutsches Konsulat, anschliessend marokkanisches Aussenministerium und dann geht es zum Gericht.
MfG

Marco Wensauer
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Marc99 - 15.07.2024, 11:27

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