12.09.2024, 19:55
Hallo Marco,
ich habe hier keine Antwort, aber eine Frage dazu.
Mein Scheidungsurteil ist im Moment beim Landgericht, zur Überbeglaubigung. Kann ich es auch in Rabat legalisieren lassen und ist es notwendig( Eheschließung in Marokko)
Außerdem schreiben sie als notwendige Papiere zur Eheschließung ein Geburtsurkunde( Registerauszug) , nicht älter als 3 Monate. Ich habe meine im Mai erhalten und habe damit mein Ehefähigkeitszeugnis beantragt und erhalten. Nun habe ich im August alle Sachen zur Beglaubigung in die Landesverwaltungsämter verschickt und warte nun auf meine Beglaubigungen von bereits beglaubigten Dokumenten?. Das Austellungsdatum der Geburtsurkunde überschreitet damit die 3 Monate, ( Eheschließung soll Anfang November sein)aber die Überbeglaubigung wäre im Dezember noch in den 3 Monatszeitraum. Welches Datum gilt?
Danke für deine Antwort.
Liebe Grüße A.
ich habe hier keine Antwort, aber eine Frage dazu.
Mein Scheidungsurteil ist im Moment beim Landgericht, zur Überbeglaubigung. Kann ich es auch in Rabat legalisieren lassen und ist es notwendig( Eheschließung in Marokko)
Außerdem schreiben sie als notwendige Papiere zur Eheschließung ein Geburtsurkunde( Registerauszug) , nicht älter als 3 Monate. Ich habe meine im Mai erhalten und habe damit mein Ehefähigkeitszeugnis beantragt und erhalten. Nun habe ich im August alle Sachen zur Beglaubigung in die Landesverwaltungsämter verschickt und warte nun auf meine Beglaubigungen von bereits beglaubigten Dokumenten?. Das Austellungsdatum der Geburtsurkunde überschreitet damit die 3 Monate, ( Eheschließung soll Anfang November sein)aber die Überbeglaubigung wäre im Dezember noch in den 3 Monatszeitraum. Welches Datum gilt?
Danke für deine Antwort.
Liebe Grüße A.