Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#17
(22.09.2024, 19:06)Enes schrieb: Die deutsche Botschaft ist hauptsächlich nur für das deutsche Ehefähigkeitszeugnis sowie den Reisepass zuständig. Bei Übergabe des Ehefähigkeitszeugnisses, erhält man 2 Dokumente. Eines davon ist eine gesonderte Bescheinigung. Es bestätigt quasi die Nationalität. Mich hat es immer gewundert, warum sie nach einem "certificate of nationality" gefragt haben. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass die deutsche Botschaft diese Bescheinigung ausstellen kann.

Gibt es den Staatsangehörigkeitsnachweis inzwischen direkt bei der Botschaft? Vor 20 Jahren wäre meine Hochzeit fast an diesem Dokument gescheitert. Ich hatte naiverweise geglaubt, dass der deutsche Pass dafür ausreicht. Den Nachweis habe ich später in Deutschland zwecks Einbürgerung meiner Frau beantragt. Zwischen Antrag und Ausstellung verging fast ein Jahr  Exclamation. Es war aber auch ein komplizierter Fall.
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Mike - 30.09.2024, 19:08

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