Legalisation deutscher Dokumente erforderlich?
#20
(01.10.2024, 17:31)Thomas Friedrich schrieb: Enes,

es ist sehr nett von Dir hier "eine Gebrauchsanweisung" zum Heiraten in Marokko aufzuschreiben.

Das wird Nachfolgenden einiges leichter machen.


Vergiss aber dabei nicht darauf hinzuweisen, dass es in Casablanca KEINE deutsche Botschaft gibt sondern lediglich ein Generalkonsulat.  Wink

Ja, da hast du Recht. Aber letztendlich kann man dort auch die marokkanischen Dokumente legalisieren und benötigt kein Termin. Des Weiteren erhält man dort auch die eidesstattliche Erklärungen (2 Stück). Und zu guter Letzt erhält man dort auch das marokkanische Ehefähigkeitszeugnis sowie den Staatsangehörigkeitsnachweis. 

Ich weiß lediglich nur nicht, ob die beiden letzten erwähnten Dokumente bereits auf arabisch oder auf französisch sind. Meine Verlobte meinte, dass die auf französisch sind, weshalb die man zusätzlich noch im Außenministerium in Rabat legalisieren müsste. Dafür jedoch aber nicht ins arabische übersetzen muss. Das kommt mir spanisch vor.
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RE: Legalisation deutscher Dokumente erforderlich? - von Enes - 01.10.2024, 18:38

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